1

Berufliche Reha und Bezahlung der Wohnung (ALG-Empfänger)

Frage von Sweeet666 Sweeet666

Liebe Leute,

 

ich beschreibe kurz meine (unsere) Situation.

Mein Partner und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Ich werde im Sommer eine Ausbildung beginnen, jedoch zu 99% noch vom ALG II abhängig sein. Mein Freund bezieht momentan noch ALG I, wird jedoch Anfang Juli für 2 Jahre eine Reha/Umschulung machen. Für die Zeit muss er Übergangsgeld beantragen. In der Woche "wohnt" er in der Einrichtung. Am Wochenende wird er zu Hause sein.

 

So jetzt meine Frage:

Ich habe des öfteren gehört, dass das Amt die Kosten für die Wohnung nicht übernimmt, wenn man in einer "Einrichtung wohnt". Ist das richtig oder haben wir/hat er Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Seine Wohnung wird weiter gezahlt. Sonst würde er ja nach der Maßnahme in die Obdachlosigkeit entlassen., Nur seine Grundsicherung wird gekürzt, wenn er dort verpflegt wird.

    Kommentar von Sweeet666 Sweeet666Sweeet666

    Gilt das auch, wenn er 2 Jahre dort ist? Vielleicht argumentiert das Amt so, dass er während der Maßnahme genugt Zeit hat sich für anschließend eine neue Bleibe zu suchen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.