Liebe Leute,
ich beschreibe kurz meine (unsere) Situation.
Mein Partner und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Ich werde im Sommer eine Ausbildung beginnen, jedoch zu 99% noch vom ALG II abhängig sein. Mein Freund bezieht momentan noch ALG I, wird jedoch Anfang Juli für 2 Jahre eine Reha/Umschulung machen. Für die Zeit muss er Übergangsgeld beantragen. In der Woche "wohnt" er in der Einrichtung. Am Wochenende wird er zu Hause sein.
So jetzt meine Frage:
Ich habe des öfteren gehört, dass das Amt die Kosten für die Wohnung nicht übernimmt, wenn man in einer "Einrichtung wohnt". Ist das richtig oder haben wir/hat er Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten?
Vielen Dank im Voraus.
Gilt das auch, wenn er 2 Jahre dort ist? Vielleicht argumentiert das Amt so, dass er während der Maßnahme genugt Zeit hat sich für anschließend eine neue Bleibe zu suchen.