Ich habe einen Antrag auf berufliche Reha gestellt, da ich aufgrund von Depressionen und Angstzuständen (Mobbing am Arbeitsplatz) 2009 meinen Job verloren haben.
Seit 2009 dem habe ich mehrere medizinische Reha erfolgreich hinter mich gebracht.
Die DRV als Kostenträger hat den ersten Antrag auf eine berufliche Reha und auch den Widerspruch abgelehnt. Meine Klage beim Sozialgericht wurde abgewiesen, weil ich 1. aus der letzten med. Reha arbeitsfähig entlassen wurde und 2. seit ca. 30 Jahren ununterbrochen als Bürokauffrau tätig war und somit aufgrund der zweieinhalb Jahre ohne Arbeit kein "Kenntnisverlust" zu verzeichnen ist, der mir die Arbeit als Bürokauffrau nicht möglich machen würde. zu 1) Ich muß arbietsfähig sein, um an einer Reha im btz-Hamburg teilnehmen zu können. zu 2) Ja, ich bin nicht total blöd geworden in der letzten Zeit, aber das ist auch nicht das Problem.
Aufgrund meiner psychischen Befindlichkeit und der Tatsache, dass ich aus meinem letzten Job rausgemoppt wurde, fehlt mir einfach das Zutrauen, von jetzt auf gleich einen Vollzeitjob mit neuen Aufgaben und neuen Kollegen auszufüllen. Genau da greift die Reha im btz, die sich auf psychisch Erkrankte spezalisiert haben und eine gut Quote (ca. 70%) wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbringen.
Das Sozialgericht hat weder aktuelle Atteste abgefordert noch mich oder meine Ärzte sonstwie befragt. Meiner Meinung nach wurde die Problematik nicht richt verstanden.
Was kann ich nun tun, um eine ordentliche Verhandlung unter Einbeziehung aller Fakten zu erreichen?
Vielen Dank für hilfreiche Info!
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