Beruf und Kleingewerbe gleiche Tätigkeit geht das?

3 Antworten

Die Frage bei einem Kleingewerbe ist immer, erzeugst du etwas? Ansonsten wärst du nämlich eher Freiberufler. Wenn du nur berätst oder Dienstleistung anbietest und nicht wirklich etwas erzeugst, bist du eher Freiberufler.

Du solltest auch deinen Arbeitgeber fragen, ob das für ihn ok ist. Wenn es nämlich die gleiche Branche ist, kann er ggf. etwas dagegen haben.

Auch wenn man eine Dienstleistung erbringt oder mit etwas handelt, ist man gewerblich tätig. Freiberufler sind eigentlich nur die, die einen der in § 18 Einkommensteuergesetz genannten Berufe ausüben.

@PatrickLassan

Ok, Danke. Mir wurde das damals so erklärt es kommt drauf an ob du wirklich etwas erzeugst. z. B. Schreiner - Möbelstück.

Wenn du eher wie ein Anwalt / Architekt / Berater / IT-Dienstleister unterwegs bist, dann bist du Freiberufler. Es kommt dann drauf an in welchem Beruf du mehr verdienst. Deinem eigenen oder deiner Nebentätigkeit.

@safur

Warum meinst du ist der Verdienst von Bedeutung? Im eigenen Beruf wird er sicherlich zumindest am Anfang höher sein.

"Freiberufler" sind ziemlich genau beschrieben. Eine selbständige Putzfrau ist keineswegs eine "Freiberuflerin"

Du darfst das nicht beim gleichen "Arbeitgeber" tun. Das wäre dann eine Scheinselbständigkeit, die nur darauf abzielt Sozialbeiträge zu hinterziehen.

Als richtige Selbständige würdest du dann in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen. Das wird der natürlich nicht dulden, weil du dann "seine Kunden" abwerben könntest.

In meinem Fall würde ich sicherlich keine Kunden abwerben,denn ich arbeite in einer Krankenhausküche.Oder habe ich das jetzt nicht richtig verstanden?

@Biggibuggi

Dann dürfte es ja kein Problem sein, vom Arbeitgeber die Genehmigung für eine selbständige Nebentätigkeit zu bekommen

Ich möchte noch ergänzen,das ich die Textilien die ich verkaufen möchte selbst genäht habe. Die Dienstleistungen möchte ich erbringen und nicht beratend ausüben. Ich wäre euch dankbar für gute Ideen für die Bezeichnung beim Gewerbeamt.