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Berücksichtigung von Erbschaften (Geld) bei Trennung

Frage von ingrid001 ingrid001

Wie sieht es bei einer Trennung aus, wenn einer der Partner vor einigen Jahren einen Geldbetrag geerbt hat (noch keine 10 Jahre her). Dieser Geldbetrag wurde nicht angelegt, sondern für verschiedenste Dinge ausgegeben, wofür aber keine Belege mehr existieren. Hat der Erbe dann trotzdem noch Anspruch auf die volle Summe?

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Antworten (8)

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    Antwort von MsPurple MsPurple

    Ein Erbe gehoert dem Erbenden - es wird nicht dem Zugewinn zugerechnet!

    Wenn es allerdings fuer dies und das ausgegeben wurde ist es eben Pech!

    Wenn Du - egal woher das Geld stammt, ob aus dem Erbe oder deinem Einkommen ein Bett gekauft hast und Du hast die Rechnung, kannst Du das mitnehmen. Wenn keine Rechnung vorhanden ist wird's aufgeteilt!

    Aber: es gibt immer Ausnahmen - es kommt naemlich auf die allgemeine finanzielle Lage an. Daher am besten den Anwalt befragen!

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Erbe wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.

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    Antwort von Cleaner100 Cleaner100

    Schenkungen und erbe wird dem in die ehe eingebrachtem geld hinzugerechnet. wenn ihr beide kein geld in die ehe eingebracht habt und jetzt am ende 150.000 Euro hättet, bekämest du 100.000 und dein partner 50.000 (angenommen das erbe betrug 50.000 euro)

    Kommentar von attaatta attaattaattaatta

    Schenkungen und Erbschaften zählen nicht unbedingt zum Zugewinn. Die schulden ,die jemand mirt in die Ehe bringt werden auch nicht geteilt

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    Antwort von IlseBaumer IlseBaumer

    Bei Zugewinn fallen Erbschaften an den Erbberechtigten zurück. Wenn das Geld für sonstige Dinge ausgegeben werden ist es wichtig die Schenkung des Geldes belegen zu können. Ich bin in der selben Lage und habe mich ausreichend informiert. Ab Feb.2010 hat der Bundesgerichtshof ein neues Gesetz über Schenkungen herausgebracht. Ich hoffe ich habe Dir helfen können.

    Gruß Ilse

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    Antwort von akademikus akademikus

    etwas verworren deine frage, aber: wenn das erbe ausgezhalt worden ist, und für was auch immer ausgegeben wurde, dann verstehe ich deine frage nicht.. denn alles was in der ehe angeschaft wird, gehört beiden teilen jeweils zur hälfte. es sei denn es wurde gütertrennung vereinbart. also wieso soll irgendwer nen anspruch auf eine volle summe haben, die gar nicht mehr da ist. wenn z. b. ein auto davon gekauft wurde so gehört beiden das auto zur hälfte... das fzg. verliert natürlich an wert und der sollte ermittelt werden, der, welcher das auto behält zahlt den anderen aus.

    Kommentar von Cleaner100 Cleaner100Cleaner100

    Falsch. Bei Schenkungen/Erbe gehört das nur dem Begünstigtem (auch ohne Ehevertrag).

    Kommentar von MsPurple MsPurpleMsPurple

    aber nur, wenn das Geld noch vorhanden ist!

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    danke da habe ich wieder was gelernt.

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    Antwort von attaatta attaatta

    wie bei sonderangeboten,wenn weg,dann weg. das was von der Erbschaft noch da ist ,zählt nicht zum Zugewinn sondern gehört dem ,der es geerbt hat(schlecht nachweisbar)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ich verstehe Deine Frage noch nicht ausreichend; jemand hat geerbt und das Geld bereits ausgegeben; worauf sollte er dann noch einen weiteren Anspruch haben;

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn das Geld ausgegeben wurde, ist es weg. Du haettest das Geld entweder anlegen muessen oder mit dem Partner eine Vereinbarung treffen sollen.

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