Wie sieht es bei einer Trennung aus, wenn einer der Partner vor einigen Jahren einen Geldbetrag geerbt hat (noch keine 10 Jahre her). Dieser Geldbetrag wurde nicht angelegt, sondern für verschiedenste Dinge ausgegeben, wofür aber keine Belege mehr existieren. Hat der Erbe dann trotzdem noch Anspruch auf die volle Summe?
Berücksichtigung von Erbschaften (Geld) bei Trennung
Antworten (8)
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MsPurpleMsPurple
Ein Erbe gehoert dem Erbenden - es wird nicht dem Zugewinn zugerechnet!
Wenn es allerdings fuer dies und das ausgegeben wurde ist es eben Pech!
Wenn Du - egal woher das Geld stammt, ob aus dem Erbe oder deinem Einkommen ein Bett gekauft hast und Du hast die Rechnung, kannst Du das mitnehmen. Wenn keine Rechnung vorhanden ist wird's aufgeteilt!
Aber: es gibt immer Ausnahmen - es kommt naemlich auf die allgemeine finanzielle Lage an. Daher am besten den Anwalt befragen!
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Cleaner100Cleaner100
Schenkungen und erbe wird dem in die ehe eingebrachtem geld hinzugerechnet. wenn ihr beide kein geld in die ehe eingebracht habt und jetzt am ende 150.000 Euro hättet, bekämest du 100.000 und dein partner 50.000 (angenommen das erbe betrug 50.000 euro)
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IlseBaumer Bei Zugewinn fallen Erbschaften an den Erbberechtigten zurück. Wenn das Geld für sonstige Dinge ausgegeben werden ist es wichtig die Schenkung des Geldes belegen zu können. Ich bin in der selben Lage und habe mich ausreichend informiert. Ab Feb.2010 hat der Bundesgerichtshof ein neues Gesetz über Schenkungen herausgebracht. Ich hoffe ich habe Dir helfen können.
Gruß Ilse
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akademikusakademikus
etwas verworren deine frage, aber: wenn das erbe ausgezhalt worden ist, und für was auch immer ausgegeben wurde, dann verstehe ich deine frage nicht.. denn alles was in der ehe angeschaft wird, gehört beiden teilen jeweils zur hälfte. es sei denn es wurde gütertrennung vereinbart. also wieso soll irgendwer nen anspruch auf eine volle summe haben, die gar nicht mehr da ist. wenn z. b. ein auto davon gekauft wurde so gehört beiden das auto zur hälfte... das fzg. verliert natürlich an wert und der sollte ermittelt werden, der, welcher das auto behält zahlt den anderen aus.
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Cleaner100Cleaner100 Falsch. Bei Schenkungen/Erbe gehört das nur dem Begünstigtem (auch ohne Ehevertrag).
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MsPurpleMsPurple aber nur, wenn das Geld noch vorhanden ist!
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akademikusakademikus danke da habe ich wieder was gelernt.
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attaattaattaatta
wie bei sonderangeboten,wenn weg,dann weg. das was von der Erbschaft noch da ist ,zählt nicht zum Zugewinn sondern gehört dem ,der es geerbt hat(schlecht nachweisbar)
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Guppy194Guppy194
ich verstehe Deine Frage noch nicht ausreichend; jemand hat geerbt und das Geld bereits ausgegeben; worauf sollte er dann noch einen weiteren Anspruch haben;
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NellinaNellina
Wenn das Geld ausgegeben wurde, ist es weg. Du haettest das Geld entweder anlegen muessen oder mit dem Partner eine Vereinbarung treffen sollen.
Schenkungen und Erbschaften zählen nicht unbedingt zum Zugewinn. Die schulden ,die jemand mirt in die Ehe bringt werden auch nicht geteilt