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Berücksichtigung früherer Anspruch ALG I

Frage von muesa muesa

Ich habe einen früheren Restanspruch für den Bezug von ALG I von 9 Monaten ab Dez. 2010. Nun habe ich 12 Monate durcharbeiten können und somit erneut Anspruch auf 6 Monate erworben. Wie hoch wäre jetzt meine tatsächlicher Anspruchsdauer, wenn ich mich arbeitslos melde. Wer kann mir dazu Auskunft geben.

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Antworten (1)

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    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Wer kann mir dazu Auskunft geben.

    Die Agentur für Arbeit.

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