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Berrechnung der Miete für Wohnungen mit Dachschrägen

Frage von muttertheresa muttertheresa

wie berechne ich den mietpreis für wohnungen mit dachschrägen? da gab es doch bis zu einer best. höhe einen prozentsatz, oder wie war/ist das und bis zu welcher höhe kann man noch miete verlangen? ich dachte es war bis zu einem meter oder nur 80 cm?

danke für eure antworten

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Antworten (5)

  • 4
    Antwort von Mismid Mismid

    den Mietpreis kann man nicht berechnen, denn der ist ja fast beliebig! Du kannst nur die Wohnfläche berechnen. Zur Wohnfläche zählen nur Bodenfläche der Wandhöhe mind. 1 Meter beträgt. Zwischen 1-2 Meter 50% und ab 2 Meter voll

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    das ist auch mein Kenntnisstand.

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Hier http://www.quadratmeter-rechner.de/#rechner kannstes berechnen (da stehen auch die entsprechenden Höhen dabei).

  • 1
    Antwort von fraukausw fraukausw

    bis zu einer höhe von einem meter wird berechnet...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ne bis zu einem Meter Deckenhöhe zählt es nicht zur Wohnfläche. Sondern erst ab 1 Meter. Aber mit der Miete hat das eh nichts zu tun

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Nur wenn Du von der Decke schaust, aber nicht, wenn Du - wie die meisten von uns - mit beiden Füßen auf der Erde stehst.

  • 0
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Also meine Fensterschrägen beginnen bei 1,20 m und die anderen Wandschrägen bei 1,60 m - ich zahle jedenfalls für diese hohen Schrägen nichts. Habe offiziell 62,09 m² auf 2,5-Zimmer - aber in Wirklichkeit ca. 74 m²

  • 0
    Antwort von Fetty33 Fetty33

    ich dachte 0.8m bis 1.20m nur die hälfte und unter 0.8m gar nicht mehr (bin mir nicht sicher)

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Da kannst Du jetzt schnell noch neu lernen.

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