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Berrechnung der Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien

Frage von Idnalb Idnalb

Wie berrechnet man eigentlich die Besteuerung der Gewinne aus Verässerungen wenn man innerhalb der Spekuationsfrist verkauft ? Weiss jemand ne Seite mit ausführlichem Beispiel ?

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Antworten (6)

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Au weia, wird hier lustig gemischt.

    Vergiss das alles.

    Beim Immobilienverkauf hat sich 2009 gegenüber 2008 NICHTS geändert !!!!!!!!

    Wer eine vermietete Immobilie mindestens 10 Jahre besitzt, (Besitzdauer eine Erblassers wird beim Erwerb von Todes wegen anerkannt) zahlt keine Steuer auf den Gewinn.

    Wer eine selbstgenutzte Immobilie vor Veräußerung zwei Jahre besessen und selbst genutzt hat verbleibt ebenfalls nach wie vor steuerfrei.

    Ansonsten wird gerechnet. Historische Anschaffungskosten, abzüglich Abschreibung, i.d.R. 2% pro Jahr. Der sich nach Abzug der Abschreibung ergebende Wert wird dem Verkaufspreis gegenüber gestellt, die Diff. ist der Veräußerungsgewinn. Davon kannste dann noch die Verkaufskosten abziehen. Der Rest unterliegt den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen.

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    Antwort von uanne uanne

    Auch für die , die noch Rechnen wollen!!!! - einfach Elster- Programm für Einkommenssteuer runterladen - alle Daten zur normalen Einkommenssteuer eintragen und dann Steueren berechnen lassen - danach das SO Dukoment mit hineinbeziehen und die Daten für ihre Immobilie dazutragen ( Kaufdatum, Verkaufdatum, Werbekosten, Kauf und Verkaufspreis, ... ) - und dann wieder Steuern berechnen lassen und schon hat man eine fast genauen Steuerbelastung wenn man die 1. Betrag vom 2. Betrag abzieht.

    PS.: Wenn man seine EST für 2009 schon mit elster gemacht hat kann diese geöffnet werden und dann muss sie aber kopiert werden ehe das SO-Dukument mit hinzugezogen werden kann.

    Viel Pass beim Steuern zahlen.

    MFG MC

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    Antwort von jimmy jimmy

    Hallo

    Ich habe eine Eigentumswohnung im DEZ 2009 ersteigert.Ziehe jetzt im Mai nach der renovierung ein. Moechte Sie aber evtl im juni verkaufen.

    Zahle ich 50% Spekulationssteuer? oder richet es sich nach meinem Einkommen? Einkommen fuer 2010 sind ca 500 Euro vom Arbeitsamt.

    Danke fuer eine Antwort

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    Antwort von Nanny04 Nanny04

    Hallo,

    wir haben eben ein Haus gekauft für 355.000 €. Kann ich dieses direkt wieder verkaufen? Und wieviel muss ich an Spekulationssteuer zahlen? Wert ist es ca. 450,-€

    Wie war das mit - nach 2 Jahren Eigennutzung? Wir wohnen selbst drin UND vermieten einen Teil.

    DANKE

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    Antwort von Mismid Mismid

    es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Du mußt immer den Gewinn versteuern, auch wenn du die Immobilie schon 50 Jahre hast! Der Gewinn zählt einfach zu deinem restlichen Einkommen. Danach wirst du versteuert

    Kommentar von Idnalb IdnalbIdnalb

    gibts dafür ne quelle dass es das nicht mehr gibt? bzw wenn ich eine immobilie lang genug halte hab ich soviel gewinn, dass ich in diesem Jahr den spitzensteuersatz zahlen muss ? oder wird das umgelegt auf den mittelwert über alle jahre ?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    der Gewinn wird auf das Jahr angerechnet wo du die Immobilie verkaufst. Wenn du also in 10 Jahren 10% Gewinn haben würdest und die Immobielie 200.000 Euro gekostet hat, müßtet du 20.000 Euro versteuern. Ob du damit in den Spitzensteuersatz (500.000?) rutschst, wag ich zu bezweifeln, wenn du ihn nicht vorher auch schon gezahlt hast.

    Kommentar von Idnalb IdnalbIdnalb

    Du verwechselst da was. Den Spitzensteuersatz zahlt man für jeden euro ueber ca 52000€. Der Steuersatz wird sich somit gerade dann verändern wenn man unter 52 liegt (drueber ist es ja eh wurscht).

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Die Spekulatonsfrist von 10 Jahren gibt es zwar noch, allerdings nur für selbstgenutzes Wohneigentum. Du mußt die Immobilie also innerhalb dr letzten 2 Jahre selbst bewohnt haben und mind. 10 Jahre in deinem Besitz gewesen sein.

    Kommentar von Idnalb IdnalbIdnalb

    Hier wird im Sommer 2008 noch was anderes behauptet! http://www.steuertipps.de/?softlinkID=11889 Ich glaube auch hier bringst du ordentlich was durcheinander!

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    Warum immer diese Fehlinformationen ? Das ist alle Käse, was Du hier schreibst. Wenn Du keine Fachkenntnisse hast, dann lass die Schreiberei doch bitte sein !!!!!!!!

    Kommentar von MirkoOtto MirkoOttoMirkoOtto

    Sorry, aber das ist schlicht und einfach falsch. Die Antwort von Wago1956 ist korrekt. Wichtig ist, die Abschreibungen nicht zu vergessen. Das kann insbesondere bei Sonder-AfA-Immobilien gaaanz bös ins Auge gehen.

    Es gibt zwar immer mal wieder Bestrebungen, jeden "Gewinn" zu versteuern, ich halte das aber nicht für mit dem Recht auf das Privateigentum vereinbar. Man stelle sich vor, die Omi hat für 20000 RM ein Grundstück gekauft. Baukosten kann nach 80 Jahren keiner mehr nachweisen. Dann ist der ganze Besitz faktisch Gewinn, auch wenn zwischendurch vererbt wurde?? Das kann nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

    Kommentar von adri09 adri09

    Kann mich nur anschließen! Vollkommen korrekt.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Du berechnest den Gewinn (am einfachsten aus Einkaufs- und Verkaufspreis).

    Und die Höhe der Steuer hängt auch von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Zunächst aber entspricht sie der Steuer, die Du auch z.B. auf Zinserträge (jenseits der Freigrenzen) zahlst.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch! Zinseinkommen werden seit diesem Jahr pauschal versteuert, egal wie hoch der jeweilige Steuersatz ist

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Mismid - wenn man einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, kann man das bei der Steuererklärung geltend machen und bekommt Geld zurück.

    Insofern spielt der persönliche Steuersatz sehr wohl eine Rolle.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    wenn der Steuersatz über 25 % ist muß man nicht mehr bezahlen.

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    ähheemmm, es geht um IMMOBILIEN, nicht um Zinseinkommen

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