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Berliner Testament, verstorbenes Kind vor Tod des zweiten Ehepartners

Frage von harri57 harri57

Meine Eltern haben in einem "Berliner Testament" sich als gegenseitige Aleinerben eingesetzt. Als Nacherben sind die beiden Kinder benannt. Nach dem Tod des Vaters ist auch ein Sohn (verheiratet, ein Kind) verstorben. Nun ist auch die Mutter verstorben. Es lebt also zum Todeszeitpunkt der Mutter nur ein Sohn. Ist er der Alleinerbe ? Oder tritt an die Stelle des verstobenen Bruders seine Ehefrau oder Sohn ?

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Antworten (4)

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Jetzt habe ich doch noch etwas Anderes gefunden:

    http://www.erbrecht-heute.de/Gesetzliche-Erbfolge.html

    Danach erbt der Sohn des Verstorbenen.

    Am besten, Du lässt Dich von jemanden beraten, der sich wirklich damit auskennt.

    Kommentar von TomRichter TomRichterTomRichter

    Richtig gegoogelt, aber falsch interpretiert. Ich zitiere aus Deinem Link:

    Grundsätzlich ist noch zu sagen, dass ein bestehendes Testament oder ein Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzt

    Und ein Testament liegt hier ja vor...

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja. Der Sohn ist Alleinerbe.

    Ich hatte den Fall, dass der Vater meiner verstorbenen Tochter gestorben ist. Und bekam die Auskunft, dass damit die Erbfolge erlischt.

    Habe aber mal gegoogelt und das gefunden:

    http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbfolge-rangfolge.htm

    Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und dessen Abkömmlinge (§ 1925 BGB), also die Brüder und Schwestern, Neffen und Nichten des Erblassers. Auch hier gilt: Solange der Bruder oder die Schwester noch lebt, können die Neffen und Nichten nicht erben. Auch die geschiedenen Elternteile der verstorbenenen Person sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    'tschuldigung. Ich habe das falsch interpretiert.

    Die neue Antwort ist richtig.

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    Antwort von TomRichter TomRichter

    Steht in dem Testament nichts für den Fall, dass ein Kind nicht mehr lebt? Dumm gelaufen, dann ist tatsächlich der lebende Sohn Alleinerbe. Jedoch hat der Sohn des toten Sohns einen Pflichtteilanspruch in der Höhe, wie ihn sein Vater hätte, wenn er noch am Leben wäre.

    Die Ehefrau ist gegenüber den Verwandten ihres Mannes nicht (gesetzlich) erbberechtigt, ist also völlig unbeteiligt.

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    Antwort von Meerspinne Meerspinne

    Eigentlich müßte die Frau nichts erben, das Kind allerdings schon. Es tritt direkt an die Stelle des verstorbenen Elternteils im Erbrecht.

    Erben tut ja nach dem Berliner Testament 100 % der Partner. Er hat auch das recht als alleinerbe ein neues , anderes Testament anzufertigen. Wenn zu dem Berliner Testament ein Testament zu Vorerbe / Nacherbe gemacht wurde, muß man da genau nach lesen. am einfachsten zu dem Notar (Büro) gehen in dem damals dieses Testament gemacht wurde. Wir haben damals eine Nacherberegelung verfügt, incl was wäre wenn ... alle direkten Erben = Vater, Mutter, Kinder zeitgleich sterben. Dann ginge es ja zurück auf die Eltern, sofern die nicht mehr leben an die Geschwister.

    Im allgemeinen gilt, man kann nur Vererben, was einem gehört. - Grüße

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Nein.

    Das dachte ich erst auch. Aber ich habe mal gegoogelt.

    Siehe meine Antwort.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    'tschuldigung. Du hast recht.

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