Ich knüpfe an meine Frage vom 9.7. an, (Berliner Testament)
Mein Ex hat wieder geheiratet, was passiert mit unserem Testament, wenn er ein neues mit seiner neuen Frau macht?
Unser altes Testament hat eine Bindung: "Sämtliche in diesem Testament niedergelegten Verfügungen sind Wechselbezüglich.
Sie können daher nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt werden.
Nach dem Tode eines Teils von uns, soll der überlebende Teil berechtigt sein, einseitig dieses Testament beliebig zu ändern und aufzuheben. "
Kann in diesem Fall eine einseitige Aufhebung wirksam werden?
moniopal
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