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Berliner Testament nach Scheidung, mein Ex ist wieder verheiratet.

gefragt von moniopal am 11.07.2009 um 21:52 Uhr
Ich knüpfe an meine Frage vom 9.7. an, (Berliner Testament)

Mein Ex hat wieder geheiratet, was passiert mit unserem Testament, wenn er ein neues mit seiner neuen Frau macht?
Unser altes Testament hat eine Bindung: "Sämtliche in diesem Testament niedergelegten Verfügungen sind Wechselbezüglich.
Sie können daher nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt werden.
Nach dem Tode eines Teils von uns, soll der überlebende Teil berechtigt sein, einseitig dieses Testament beliebig zu ändern und aufzuheben. "

Kann in diesem Fall eine einseitige Aufhebung wirksam werden?

moniopal

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recht x 35.350 berlin x 2.334 ehe x 1.172 testament x 280

anonym
beantwortet von Martin1111 am 11. Juli 2009 23:55
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Noch eine Ergänzung: die Bestimmungen, das gemeinschaftliche Testament könne nur gemeinschaftlich geändert werden, betrifft nur die Gemeinsamkeit der Testierenden, und ist also für den Fall vorgesehen, am gemeinschaftlichen Testament festzuhalten. Übergeordnet gilt jedoch der Grundsatz: 'Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ohne jeden Grund widerrufen, unabhängig davon, in welcher Form das Testament errichtet worden ist'. Das bedeutet, dass jeder jederzeit - auch beim Berliner Testament - seine Meinung ändern kann und frei nach eigenem Willen ein neues (einzelnes, kein gemeinsames) Testament aufsetzen und verfügen kann.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 11. Juli 2009 23:43
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Ja, eine einseitige Aufhebung des Testaments ist möglich. Das gemeinschaftliche Testament ist nämlich widerrufen, wenn einer der beiden (oder beide) ein neues Testament machen. Daher steht ja ausdrücklich: gemeinschaftlich ändern oder widerrufen (und ein neues Testament ist nämlich automatisch ein Widerruf).



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