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berliner testament - können kinder ausgeschlossen werden?

Frage von juleg1 juleg1

mein freund und ich haben ein haus was laut grundbuch ihm gehört. wir sind nicht verheiratet. wir möchten aber das wenn er stirbt ich das haus bekomme und sein kind erstmal nicht erbt. kann das kind vom erbe ausgeschlossen werden bis ich auch tot bin?nach dem tod von uns beiden soll das kind das haus bekommen.welche probleme könnte es da geben?und geht das überhaupt?

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Antworten (6)

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Bei solchen speziellen Fragen wie Erbrecht würde ich mich an einen Notar/Anwalt wenden, weil sicher viele Aspekte beachtet werden müssen, die wir Laien hier nicht wissen können.

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    Antwort von frauke1982 frauke1982

    Setzt Dich als Erben und das Kind als Nacherben ins Grundbuch. Dann erbst zuerst Du, dann das Kind.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    sie kann sich nicht einfach "als Erben ins Grundbuch setzen". Vor- und NAcherbfolge ist im übrigen mit vielen Problemen verbunden, unbedingt rechtlichen Rat einholen!

    Kommentar von juleg1 juleg1

    und das geht ohne den pflichtanteil aus zu zahlen?

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    ja, kein Pflichtteil, weil das Kind auch Erbe ist, aber das Kind kann auch ausschlagen! Laß dich beim Notar beraten!

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    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    ja das geht und in der Art des sog. "BErliner Testament" ist eine Möglichkeit. Probleme: wenn er stirbt zahlst du ne riesen Erbschaftsteuer, weil ihr nicht verwandt seid; das Kind hat (wenn es das einzige ist und keine Ehefrau existiert) einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesamten VErmögens des Männes und zum schluss verschwendet ihr so den Freibetrag des Kindes. Also lieber ordentlich rechtlich beraten lassen von nem Notar

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    Antwort von LieberGott LieberGott

    Das Kind kann sich immer auf sein Pflichtteil berufen. Dann mußt Du diesen Teil auszahlen.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dem Kind steht immer und in jedem Fall ein Pflichtteil zu. Und das ist gut so.

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    Antwort von newcomer newcomer

    Sie müssten schriftlich auf ihren Pflichtteil verzichten oder gegen ihre Eltern kriminell aufgetreten sein, sprich handgreiflich

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Euch bliebe nur eine heirat

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    @ newcomer: quatsch

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