mein freund und ich haben ein haus was laut grundbuch ihm gehört. wir sind nicht verheiratet. wir möchten aber das wenn er stirbt ich das haus bekomme und sein kind erstmal nicht erbt. kann das kind vom erbe ausgeschlossen werden bis ich auch tot bin?nach dem tod von uns beiden soll das kind das haus bekommen.welche probleme könnte es da geben?und geht das überhaupt?
berliner testament - können kinder ausgeschlossen werden?
Antworten (6)
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2Antwort von
Arwen45Arwen45
Bei solchen speziellen Fragen wie Erbrecht würde ich mich an einen Notar/Anwalt wenden, weil sicher viele Aspekte beachtet werden müssen, die wir Laien hier nicht wissen können.
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1Antwort von
frauke1982frauke1982
Setzt Dich als Erben und das Kind als Nacherben ins Grundbuch. Dann erbst zuerst Du, dann das Kind.
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juleg1 und das geht ohne den pflichtanteil aus zu zahlen?
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SchnuBeeSchnuBee ja, kein Pflichtteil, weil das Kind auch Erbe ist, aber das Kind kann auch ausschlagen! Laß dich beim Notar beraten!
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SchnuBeeSchnuBee
ja das geht und in der Art des sog. "BErliner Testament" ist eine Möglichkeit. Probleme: wenn er stirbt zahlst du ne riesen Erbschaftsteuer, weil ihr nicht verwandt seid; das Kind hat (wenn es das einzige ist und keine Ehefrau existiert) einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesamten VErmögens des Männes und zum schluss verschwendet ihr so den Freibetrag des Kindes. Also lieber ordentlich rechtlich beraten lassen von nem Notar
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LieberGottLieberGott
Das Kind kann sich immer auf sein Pflichtteil berufen. Dann mußt Du diesen Teil auszahlen.
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chicaBluechicaBlue
Dem Kind steht immer und in jedem Fall ein Pflichtteil zu. Und das ist gut so.
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newcomernewcomer
Sie müssten schriftlich auf ihren Pflichtteil verzichten oder gegen ihre Eltern kriminell aufgetreten sein, sprich handgreiflich
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newcomernewcomer Euch bliebe nur eine heirat
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SchnuBeeSchnuBee @ newcomer: quatsch
sie kann sich nicht einfach "als Erben ins Grundbuch setzen". Vor- und NAcherbfolge ist im übrigen mit vielen Problemen verbunden, unbedingt rechtlichen Rat einholen!