Meine Schwiegereltern haben zusammen vor 10 Jahren ein Berliner Testament verfasst. Vor 6 Jahren starb mein Schwiegervater und meine Schwiegermutter war laut Testament als Längstlebende, Alleinerbe. Nun möchte sie ein neues Testament verfassen, in dem sie eines ihrer Kinder nebst Enkelkinder enterben möchte.Nach dem neuen Gesetz ist die Enterbung des Kindes kein Problem, ein gesetzlicher Grund liegt vor, aber wie ist dass mit seinen Kindern, kann sie sie auch enterben? Was ist mit dem Pflichtteil?
Berliner Testament,Erbrecht,Pflichtteil
Antworten (2)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
jamaga1jamaga1
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm vielleicht hilft Dir das weiter.
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0Antwort von
sonnenladysonnenlady
Das kann sie bis auf den Pflichtteil tun. Diesen kann sie nicht entziehen.
Es sei denn, der zu Enterbende hat sich gröbster Pflichtverletzungen schuldig gemacht. Misshandlungen etc. zum Beispiel.
Das müsste aber gut begründet und nachweisbar sein. Und selbst dann kann es sein, dass später ein Gericht beim Streit ums Erbe anders entscheidet.
Komplett enterben kann sie die Brut allerdings, wenn sie alles einer Stiftung vermacht. Hat mein Großonkel so gemacht. Ob das allerdings auch bei Pflichtteilsberechtigten geht und wie das konkret läuft, sollte sie einen Anwalt mit Spezialgebiet Erbrecht fragen.
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