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Berliner Testament bei Stiefkindern aus erster Ehe

Frage von sjoelle sjoelle

Hallo, mein Mann und ich möchten ein Berliner Testament mit der Jastrowsche Formel machen. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe, ich keine. Meinem Mann gehört das Haus in dem wir wohnen, ansonsten gibts nicht viel zu erben. Angenommen, mein Mann würde zuerst versterben und die beiden Kinder ihren Pflichtteil trotzdem einfordern, dann würde doch die Jastrowsche Formel gar nichts nützen, da nach meinem Tod keine weiteren Erben anstehen würden und die beiden Kinder also doch alles erben würden, oder? Letztendlich möchten wir nur unser Haus "retten" und mir im Falle des Erstversterbens meines Mannes das Wohnrecht sichern.

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Antworten (3)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Den Pflichtteilsanspruch kriegen Sie nicht weg! Der heißt nicht umsonst "Pflicht"teilsanspruch. Sie werden das Haus insoweit nur retten können, wenn Sie zum Zeitpunkt dews todes des Erstbersterbenden genügend auf der "hohen Kante" haben, wenn Sie dazu keine Schulden machen können oder wollen. Alternativ bietet sich die Umschreibung zu Lebzeiten auf Sie an. Dann pflegen Sie Ihr Kerlchen mal noch 10 Jahre, damit er das überlebt. Die Kinder gehen in solchem Falle leer aus!

    Kommentar von sjoelle sjoelle

    siehe oben... dann hat mein Mann bei meinem Erstversterben das gleiche Problem... Es ist eben nicht ganz einfach, wie es scheint.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    dein mann soll sich im grundbuch löschen und dich eintragen lassen. dann ist es dein haus. dnn kann ein testament gemacht werden, indem beide kinder deines mannes bedacht werden.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Ich denke mal, das ist nicht gewollt, da man ja sogar den Pflichtteilsanspruch nicht gönnt! Ansonsten wäre das eine zweilichtige Sache, da die Erblasserin die ihr fremden kinder sterlich ganz schön ins Schwitzen bringen würde!

    Kommentar von SquadStein SquadSteinSquadStein

    Wieso? Steuerklasse 1 !

    Kommentar von sjoelle sjoelle

    Haken an der Sache wäre, dass wenn es mein Haus ist und ICH zuerst sterbe, dann erben meine Erben, nämlich Schwester und Eltern. Dann steht mein Mann vor dem gleichen Problem...

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dann laß dir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Damit gehört ihr weder das Haus, noch fällt der Pflichtteilsanspruch weg! Komischer Rat, verstehe ich nicht!

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Ein Pflichtteilanspruch fällt niemals weg. Wenn ein eingetragenes Wohnrecht besteht, kann sie weiter dort wohnen.

    Kommentar von sjoelle sjoelle

    Ok, wenn ich ein lebenslanges Wohnrecht hätte, könnte ich weiter im Haus wohnen, müßte aber dennoch die beiden Kids auszahlen... dann wiederum kann ich nicht weiter dort wohnen, da ich das Geld zum Auszahlen nicht habe, sonst wäre mir das ja alles wurscht. Das ist die Krux.

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