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Berliner Testament auf Gegenseitigkeit, was ist damit nach der Scheidung?

gefragt von moniopal am 09.07.2009 um 20:55 Uhr

Mein Ex und ich haben 1984 ein Berliner Testament beim Notar hinterlegt, es ist auf Gegenseitigkeit ausgerichtet, als Schlußerbe steht unser gemeinsamer Sohn.
Wir sind seit 1 Jahr geschieden, löst sich das Testament von selber oder bleibt es bestehen?
Danke für Hinweise moniopal

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Recht x 35.156 berliner-testament x 19

ichweissnichts
beantwortet von ichweissnichts am 9. Juli 2009 20:59
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Wenn als Bedingung nicht drin steht, dass es nur gilt, wenn ihr noch verheiratet seid, dann hat es auch noch Gültigkeit.

Ich würde zum Notar gehen, bzw.es vom Amtsgericht zurück holen.


Niobe1958
beantwortet von Niobe1958 am 9. Juli 2009 20:59
3x
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Das Testament ist gültig. Ihr könnt es nur gemeinsam ändern.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 9. Juli 2009 20:59
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ich rate dazu, nun ein eigenes testament zu machen, das dann automatisch alle früheren testamente aufhebt, und beim nachlaßgericht zu hinterlegen.


anonym
beantwortet von mottenmaus am 9. Juli 2009 21:01
1x
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Du kannst ein neues Testament machen. Das neueste Testament ist gültig.


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