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berliner testament anfechten

Frage von 30051945 30051945

Mein Vater hat seine überlebende Ehefrau ( 2.Ehe) per Berliner Testament als Alleinerbin eingesetzt ( wechselseitige Verfügung).Mein Vater ist vor kurzem verstorben.Als einziges Kind meines Vaters bin ich eigentlich pflichtteilsberechtigt.Ist das Testament anfechtbar?Gibt es Fristen?

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Antworten (3)

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    Antwort von elenore elenore
    Kommentar von 30051945 30051945

    Link geht leider nicht...

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Ist das Testament anfechtbar?

    Nur weil er dich übergangen hat, ist das Testament nicht anfechtbar. Hätte der Vater bei der Erstellung des Testaments keine Kenntniss von dir gehabt, wäre es anfechtbar. Wenn also noch ein Kind deines Vaters auftaucht, dann ist das Testament anfechtbar.

    Als einziges Kind meines Vaters bin ich eigentlich pflichtteilsberechtigt.

    Nicht nur eigentlich. Du bist pflichtteilsberechtig. Der Pflichtteil ist aber kein Erbteil, sondern eine Geldforderung gegen die Erben. Diese kannst du falls die Frau sie nicht freiwillig zahlt, auch vor Gericht einklagen. Ferner hast du ein Auskunftsrecht gegen die Erben, um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können.

    Als Erstes mal mußt du dir das Testament besorgen. In Berliner Testamenten gibt es häufig Pflichtteilkauseln. Die bewirken, das du auch beim 2. Erbfall ausgeschlossen wirst, falls du den Pflichtteil forders. Ziel der Klausel ist es, den Pflichtteil für die wirtschaftlich unattraktiv zu machen.

    Was sinnvoll ist, solltest du einen Anwalt fragen. Dazu solltest du das Testament mitnehmen.

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    Antwort von jsc0852 jsc0852

    Wieso willst Du das anfechten. Du musst nur den Pflichtteil verlangen. Der wird auch durch das Berliner Testament nicht beschnitten.

    Kommentar von 30051945 30051945

    Ach so? sorry bin ein Newbie mit diesem Thema. Anfechten also nicht nötig?? Habe für Montag einen Termin mit meinem Anwalt vereinbart....Heisst das ich müsste mit diesem also nur den Pflichtteil einfordern?habe im Net was von "Einjahresfrist" gelesen...?

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Habe für Montag einen Termin mit meinem Anwalt vereinbart..

    Hast du das Testament ? Ohne brauchst du da gar nicht hingehen. Da man ohne Testament nix sagen kann. Das Testament bekommst du vom Nachlassgericht.

    Mit Testament hingehen ist deutlich günstiger, da es sich dann um eine Erstberatung handelt.

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