Das Testament meiner Frau kann icht nicht unterschreiben. Sie setzt uns als Alleinerben ein, als BT wird es nicht benannt, aber falls das wenige Erbgut von mir evt. noch als Pflichtteil an die 2 Stiefsöhne abgegeben werden muß, bin ich als hinterbliebener Ehemann dran. Ein Lottogewinn kann auch kommen in unseren letzten 20 Jahren. Ihr Text lautet harmlos:....mit gutem Willen werden die jüngeren Familienmitglieder (2x2 plus 3 Enkel) auf Ansprüche verzichten............ Habe mit diesem Anhang neutralen Kontakt, muß aber mit Bezahlwünschen rechnen falls ich unser Erbe antreten müßte als Hinterbliebener. Meine Frau hätte keine Probleme falls sie erbte, man würde keine Forderungen stellen! Wie hoch wäre der Pflichtteil? Kann ich diesen extra formuliert im TestamentEntwurf meiner Frau reinwünschen und den anderen naiv von ihr formulierten GOOD WILL- Passus streichen lassen -- bzw. auf Pflichtteilstreichung bestehen? Falls ich nichts unterschreibe ist doch aber mein Status als ungeliebter hinterbliener Stiefvater noch schlechter? (Anm: Es besteht kein Ehevertrag, keine Gütertrennung) Ist das nun leicht zu lösen oder wird es ein schweres Problem für mich als evt. Hinterbliebener?
Berliner Testament/als Alleinerben/ Ich möchte Pflichtteil rauslassen
Antworten (3)
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DickeBerthaDickeBertha
Den gesetzlichen Pflichteil kann man, ob im Testament erwähnt oder nicht, nie ausschließen, bzw. nur unter ganz bestimmten, harten Bedingungen. Die hier aber wohl kaum greifen. Deswegen heißt es ja Pflicht-teil, einzig die gesetzliche Erbfolge kann man ausschließen.
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helrichhelrich
Dieser freiwillige vorübergehende Verzicht sollte zwingend in einen festgeschriebenen umgeändert werden. Gibt eine Redensart: sprechen die Geschwister noch miteinander oder haben sie schon geerbt?
Und es ist nicht nötig, das Testament zwecks Niederschrift mit den möglichen Erben zu diskutieren. Wie der Inhalt zustande kommt ist Sache der Verfasser.
Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was als gesetzlicher Erbteil einem Erben zustünde.
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soldierswifeysoldierswifey
setz dich am besten mit einem notar zusammen. die koennen dir da am besten helfen
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http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta.htm
Zudem kannst Du Ihr das wahrscheinlich nur schwer verklickern. U.a. weil: Jedoch ist auch durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschließen der eigenen Kinder von der nachrangigen Erbfolge möglich, wenn der überlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher - oder durch Adoption entstandener Elternteil der eigenen Kinder ist. Dann kann der überlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermögen ausschließlich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben. http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament
Ist die Frage, ob Ihr das wirklich so wollt.