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Berliner Testament & vor-und nacherbschaft !

Frage von Bunny89 Bunny89

Hallo! Ich habe mal eine Bitte an euch.

Meine Großeltern möchten sich gegenseitig als Erben einsetzten. Sobald der letzte erstorben ist soll meine Mutter vorerbe sein. Ich soll dann als Nacherben (schlusserben) eingesetzt werden.

Wie formuliert man das?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Antworten (4)

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Am besten und sichersten nicht selbst, sondern mit einem Rechtsanwalt bzw. Notar.

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    Antwort von Meerspinne Meerspinne

    Rechtssicherheit mit richtiger Formulierung hat man nur beim Notar. Er muß einem auch aufklären und auf die verschiedenen Rechtssachen hinweisen. Der Preis richtet sich nach der Gebührenordnung, und ist daher meist preiswerter als eine sonst benötigte Erbschein vom Gericht. - Grüße

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    Antwort von imager761 imager761

    Ist das dein Wunsch oder der der Großeltern? Es wäre schon außergewöhnlich, sein eigenes Kind zu enterben und alles dem Enkel zu vermachen :-O

    Grds. kann man das handschriftlich formulieren und beide unterschreiben das ebenso, die notarielle Variante wäre allerdings rechtssicherer.

    Und dir muss klar sein, dass deine Mutter aus dem Nachlass ihrer Eltern dennoch zweimal, etwaige Geschwister aus deren Nachlass einen Pflichtteil beanspruchen können und üblicherweise der längstlebende Großelternteil befreiter Vorerbe wird, also über das Vermögen neu bestimmen kann. Niemand legt sich fest, das Vermögen für alle Zeit für die Erben unangetatstet zu lassen, wenn eigene Pflegebedürftigkeit dringend das Geld erfordert, dass man lebzeitig schon verschenkt hätte :-)

    Und: Nicht immer ist der Enkel später noch so, was man sich bei der Verfügung mal vorstellte :-)

    Da wäre es deutlich sinnvoller, zeitnah durch eigenes Testament die Erben und Vermächtnisnehmer und deren Zuwendung selbst zu bestimmen als sich voreilig zu binden.

    G imager761

    Kommentar von dibblribbl dibblribbldibblribbl

    Der Beitrag geht aufgrund der Fallgestaltung an der Sache vorbei.

    Hier ist gewollt, dass die Tochter der Ehegatten Vorerbin wird. Mit einer Enterbung hat das nichts zu tun. Nacherbe soll der Enkelsohn sein. Die NAcherbfolge tritt erst mit dem Tod der Vorerbin ein, § 2106 Abs. 1 BGB.

    Ein Testament mit Vor- und Nacherbfolge sollte wegen der rechtlichen Problematiken vor einem Notar errichtet werden. Ich schreibe das nicht einfach so dahin, da ich einer derjenigen bin, die aufgrund schwachsinniger privatschriftlicher Testamente Erbscheine erteilen müssen, wobei diese Testamente arg auslegungsbedürftig sind (bin Rechtspfleger und beim hiesigen Amtsgericht für Nachlassachen zuständig).

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    Antwort von deutschfan deutschfan

    Hiermit setzen mein Mann und ich uns gegenseitig als Erben ein nach unserem Ableben tritt unsere Tochter und nach deren Ableben unser/e Enkel/in in die Erbfolge...So würde ich das formulieren , doch holt euch für die Feinheiten Hilfe beim Notar. Natürlich die namen und Geburtsdaten mit einsetzen- das ist ne Art Kladde...

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