Ich habe eine Frage zu dem Berliner Testament. Meine Eltern haben ein solches abgeschlossen und ihre Kinder (2) als Nacherbe eingesetzt. Ersatzweise wenn diese Kinder vorher versterben sollten, die Enkelkinder eingesetzt wurden. Nun ist mein Vater 1995 verstorben und meine Muter ist ja jetzt nun Alleinerbin oder?
Kann meine Mutter ein eigenes Testament nun noch verfassen und mich als ihre Tochter als Alleinerbin einsetzen. Mein Bruder ist zwischenzeitlich verstorben. Sind dessen Kinder automatisch erbberechtigt, oder können diese nur auf ein sogenanntes Pflichtteil gesetzt werden oder ganz ausgeschlossen werden? Von der Mutter dieser Kinder wird ein Umgangsrecht mit der Großmutter verweigert. Die Kinder sind minderjährig (11 + 8 Jahre).
Sie kann aber bis zu ihrem Todeszeitpunkt über das Erbe völlig frei verfügen. Folglich kann sie auch einen Teil des Erbes zu Lebzeiten verschenken. Das ist die einzige Lösung, die mir dazu einfällt!