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Berliner Testament - aber Geld wurde verbraucht

Frage von Stefanf66 Stefanf66

Hallo, mein Vater ist vor 11 Jahren verstorben. Meine Eltern hatten ein Berliner Testament - d.h.meine Eltern haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zu Erben des Längerlebenden der Ehegatten wurden die beiden gemeinsamen Kinder berufen je zu 1/2. Mein Pflichtteil habe ich damals von meiner Mutter nicht gefordert. Nun ist vor einiger Zeit auch meine Mutter verstorben. Sie lebte die letzten 5 1/2 Jahre im Haus meiner Schwester und ihres Mannes. Meine Schwester hatte sich in den letzten 3 Jahren immer wieder von den Konten meiner Mutter - angeblich mit Einverständnis meiner Mutter - Geld abgehoben. Von dem anfänglichen Vermögen, das meine Mutter beim Einzug ins Haus meiner Schwester hatte (rund 100.000 Euro) waren jetzt nur noch wenige tausend Euro übrig, gerade mal so viel, um die Kosten der Beerdigung und die Anlage des Grabes zu zahlen. Meine Schwester stellt sich auf den Standpunkt, dass sie das Geld von unserer Mutter bekommen hat - und unsere Mutter ja mit dem Geld machen konnte was sie wollte. Das Geld ist nach Auskunft meiner Schwester in das Haus geflossen und auch anderweitig von ihr verbraucht worden. Muss ich mich damit abfinden - oder hätte ich zumindest einen Anspruch auf mein Pflichtteil? Wobei ich genau wie meine Schwester Erbe geworden bin. Oder greift da sogar die 10-Jahresregelung, dass das was meine Schwester in der Zeit erhalten hat (oder abgehoben hat) dem Erbe zugerechnet würde. Im Moment würde es so aussehen, dass das Vermögen vollständig aufgebraucht ist, mit der Zurechnung ich aber innerhalb der 10-Jahresfrist auf ein Vermögen von fast 100.000 Euro komme, wo mir die Hälfte zustehen würde. Doch da meine Schwester das Geld nicht mehr hat, bzw. verbraucht hat - wie komme ich dann zu meinem Recht?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kectour Kectour

    Hallo, da würde ich mir auf jedenfall eine kompetente Antwort von einem fachamwalt holen. Die erste beratung kostet ja nichts und dann bist du dir Sicher. Dennoch, wo nichts ist, ist im allgemeinen auch nichts zu holen. bei Streitigkeiten um ein Erbe verdienen die Anwälte meistens mehr als das was die Hinterbliebenen zu erwarten haben. Viel Glück. LG babs

    Kommentar von Kectour KectourKectour

    Danke fürs Sternchen und viel Glück, Lg

    Kommentar von Kahuna KahunaKahuna

    Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet sehr wohl etwas (ca.150-200 Euro). Sonst würde ja jeder mit jedem Problem sofort zu einem Anwalt laufen, und die Anwälte müssten ständig kostenlos Leute beraten.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie können für den Vermögensverzehr innerhalb der 10 Jahre versuchen, Erbergänzungsansprüche gegenüber der Schwester geltend zu machen. Das ist aber die Sache eines Fachanwaltes für Erbrecht, falls die Schwester sich nicht gütlich mit Ihnen einigt, was eingedenk der Tatsachen, dass die Kohle in Gebäude geflossen ist, zu vermuten wäre.

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