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Berliner Räumung

Frage von Eisregen77 Eisregen77

Hallo,

habe da was von einer Berliner Räumung gehört,die ca. 400 Euro kostet. Meine Mieterin ist draußen,möchte aber den Wohnungsschlüssel nicht aushändigen.Kann ich die Berliner Räumung auch machen lassen wenn die Wohnung leer ist ,das ich die Wohnungsschlüssel bekomme,da mich eine Räumungsklage ca. 1000 euro kosten würde. Und läuft des nur über den Gerichtsvollzieher,und wie lange dauert das ca.,da ich die Wohnung noch verkaufen möchte. Danke

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Schloss auswechseln wäre billiger ;)

    Kommentar von Eisregen77 Eisregen77Eisregen77

    Ja schon wollt ich auch machen,aber meine Rechtsanwältin meinte "fals was wertfolles in der Wohnung wäre",könnte sie mich belangen.

    Kommentar von Schnucki2000 Schnucki2000Schnucki2000

    Zeugen mitnehmen beim Betreten - die Rechtsanwältin verdient daran, wenn du rechtliche Schritte unternimmst, klar, dass die es kompliziert macht

    Kommentar von Eisregen77 Eisregen77Eisregen77

    dürft ich da rechtlich jezt das Schloss auswechseln,wenn ich noch einen Zeugen mitnehm,das Sie nacher nicht behauptet sie hätte noch was wertvolles in der Wohnung.

    Kommentar von Schnucki2000 Schnucki2000Schnucki2000

    Die Mieterin ist raus, das Mietverhätnis beendet und sie behält einfach den Schlüssel? Dann würde ich wirklich nur das Schloss auswechseln, einen neutralen Zeugen mitnehmen und fertig. Es ist doch dein Eigentum, oder?

    Oder ist das Mietverhältnis noch nicht beendet? Bis dahin müsstest du natürlich schon warten.

    Kommentar von Eisregen77 Eisregen77Eisregen77

    doch das Mietverhältnis ist beendet.Ich hab ihr vor ca.2 Monaten eine fristlose Kündigung geschickt.Traute mich aber nicht einfach so rein,weil meine Rechtsanwältin meinte,wenn ich jezt das schloss aufbreche könnte sie im nachhinein noch sagen sie hätte was wertvollws noch in der Wohnung stehen,und man müsste eine Räumungsklage gegen Sie machen,aber das kann ich mir momentan nicht leisten weil es ca.1000 Euro kosten würde die ich sofort bezahlen müsste.

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    Antwort von niemandus niemandus

    Hierfür musst Du das Vermieterpfandrecht ausüben, den Gerichtsvollzieher beauftragst Du dann nur noch mit der Übergabe der Wohnung an Dich. Mit der Entsorgung des Zeugs bist Du dann aber wahrscheinlich genauso gestraft, als würde der GV räumen und entsorgen (nicht wegen der Kosten, sondern wegen der Anstrengung). Im übrigen: Woher weißt Du denn, das die Wohnung leer ist? ;-) Wann der GV die Wohnung räumt kann man generell nicht sagen, kommt vermutlich auf Deinen Wohnort und die damit verbundene Auftragslage an.

    Kommentar von Eisregen77 Eisregen77Eisregen77

    Die Wohnung ist leer also ihre Möbel und andere sachen hat sie mitgennomen,nur den Müll ist da(hällt sich aber denk ich im rahmen.) Kann man das dann trozdem machen das ich endlich in meine Wohnung kann.

    Kommentar von niemandus niemandusniemandus

    Ja, kannst Du. Der GV würde die Wohnung dann aus dem Besitz des Mieters wieder in Deinen Besitz überführen. Allerdings ist Müll nicht immer gleich Müll - bitte nicht falsch verstehen - der eine bezeichnet das Gerümpel als Abfall für den anderen sind es wertvolle Erinnerungsstücke. Bitte dokumentiere alles sorgsam - im Zweifel mit Zeugen UND GV. Viel Glück!

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    Antwort von jockl jockl

    Soweit ich die "Berliner Räumung" kenne und verstehe ist dafür trotzdem ein Räumungsurteil erforderlicht. Der eigentliche Vorteil liegt darin, das die Räumungskosten, welche durch einen Gv entstehen, gespart werden Können. Der VM kann ein Pfandrecht ausüben und die pfändbaren Gegenstände praktisch entsorgen. Die nichtpfändbaren Gegenstände muss der VM jedoch aufbewahren bzw. auf Kosten des M aufbewahren lassen. Dafür aber sicher einen n Vorschuss leisten ??

    Fazit: Die Wohnung kann etwas früher zu Verfügung stehen, da GV-Termin erforderlich und es können GV- Kosten vergleichbar anteilig gespart werden.

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    Antwort von Simpzon Simpzon

    Sei mir nicht böse, aber bist du in der Sache vllt. selbst die Mieterin? Irgendwie klingt das alles komisch.

    Kommentar von Eisregen77 Eisregen77Eisregen77

    Was klingt komisch?Ich kann nicht einfach in die Wohnung da es dan Hausfriedensbruch wäre,und meine Mieterin rückt die Schlüssel nicht raus.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Wenn das Deine Wohnung ist und die Mieterin ausgezogen ist, dann wechsel das Schloss aus und gut ist.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Wenn mit "und gut ist´s" alle Fälle, vor allem rechtlich sauber, gelöst wären ???

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    Antwort von Mendian Mendian
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