Hatte kürzlich einen Artikel mich betreffend gelesen, von KEI. Derart grottenschlechte Recherche muss man doch unterbinden können.
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
SetzKussSetzKuss
Wer sich hinter einen Kürzel "verbirgt" erfährst du von der fraglichen Redaktion. Es ist jedoch völlig unerheblich, wer sich hinter dem Kürzel verbirgt, denn: Wenn ein Presseorgan etwas Falsches oder die Unwahrheit über jemand schreibt, kann diese Person oder Institution entweder eine Gegendarstellung in diesem Presseorgan erwirken oder sich mit einer Beschwerde an den "Deutschen Presserat" wenden. Was eine "Gegendarstellung" ist und wie sie geschrieben und angewendet wird, sowie Aufgabe und Adresse des "Deutschen Presserates" erfährt man bei Google.
Wenn du aber nur der Meinung bist, der Artikel wäre "schlecht recherchiert", dann hast du keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung, sondern kannst höchsten einen Leserbeif oder eine Beschwerde an die Redaktion schreiben; diese ist jedoch nicht verpflichtet, sie abzudrucken oder darauf zu antworten.
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1Antwort von
Kristall08Kristall08
Das wird das Kürzel des Autors sein. Beschwer Dich bei der Redaktion, am besten gehst Du selbst hin. Das wirkt besser als ein Anruf oder eine Email.
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1Antwort von
gatanogatano
Hinter den Artikeln stehen die Kürzel von den Autoren. Frag doch mal bei Berliner Kurier nach, wer sich hinter dem Kürzel verbirgt und beschwere dich über den oder bitte um Richtigstellung wenn der da nur Blödsinn geschrieben hat.
Kommentar von
skyseekerskyseeker Dank Dir! Das habe ich schon getan. Leider rücken die ohne Rechtsbeistand keine Namen raus. Offenbar sind in diesem Staat die Rechte derer die Lügen verbreiten besser geschützt, als die der Verleumdeten.
Kommentar von
Kristall08Kristall08 Bitte was? Ich bin grad etwas entsetzt. Keine privaten Adressen und Telefonnummern, okay, aber keine Namen? Nun, um das richtig zu beurteilen, müsste man die Hintergründe kennen.
Kommentar von
SetzKussSetzKuss Das mit der "Bitte um Richtigstellung" ist leider falsch und etwas komplizierter und entspricht nicht dem deutschen Presserecht. Wie es richtig gemacht wird, habe ich in meiner Antwort beschrieben.
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Die Falschmeldung resultierte aus schlampiger Recherche. Danke für die ausführliche Antwort.
(Hat etwas gedauert mit dem Kommentar - mein iPad kommt nicht mit allen Funktionen dieser Site klar)