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Berliner Kleingartengesetz?

Frage von fossiilse fossiilse

Pächter übergibt der Tochter seinen Garten in einer Kleingarten Kolonie im brandenburger Land. Auf seinen Wunsch soll der bestehende Pachtvertrag der Tochter überschrieben werden. Der Verein simmt der Übergabe zu, ohne Schätzung aber mit der Verordnung das die Stommasterhaltungsgebühr in Höhe von etwa 300€ von der Tochter nochmal entrichtet werden muss. Ist das so üblich?

Zum zweiten war die Tochter mit ihrer letzten Stromrechnung mit knapp 20€ im minus. Daraufhin stellte der Verein die Stromzufuhr ein. Dazu zwei Fragen. Die Pächterin ist von März bis November IMMER an den Wochenenden in ihrem Garten. Das weiß sowohl der Wegewart als auch der Vorstand. Ende September fiel ein Wochenende aus. Genau an diesem Wochenende wurde der Strom ausgestellt. Der Verteilerkasten befindet sich auf dem Grundstück der Pächterin. Gas Grundstück ist zum Teil eingezäunt, zum anderen von einer Hecke umgeben. Wäre der Vorstand nicht verpflichtet den Strom in Anwesenheit der Pächterin abzustellen? Der Vorstand hat keine Schlüssel zum Tor, das Grundstück kann allenfalls durch die Hecke betreten werden. Ist das Hausfriedensbruch?

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