Liebe Lesenden! Wir leben in Berlin und mein Sohn wird nächstes Jahr schulpflichtig.
Wie erwartet - ist unsere uns zugeteilte Grundschule NICHT DIE; die 70m vor uns liegt sondern die, die 400 Meter weiter ist - dazu muss dafür eine Hauptverkehrskreuzung mit Tram überquert werden.
Ich habe nun folgendes "Problem"- ich würde meinen Sohn gerne auf eine Schule anmelden, deren Plätze nur im Losverfahren vergeben werden - da es eine Pilotschule (Gemeinschaftsschule) ist, die noch ein Einzugsgebiet hat. Diese Schule wäre also meine 1.Wahl- da das dortige Lernagebot perfekt auf meinen Sohn zugeschnitten ist. Die Schule ist eine verbindliche Ganztagsschule. Sollte ich dort keinen Platz bekommen, möchte ich natürlich- so wie alle Freunde meines Sohnes- auf die NAHliegende Schule. Nicht aber auf die Zuteilungsschule- die einen sehr schlechten ruf hat, schwieriges soziales Einzugsgebiet etc.
Meine Frage ist nun, wenn meine Erstwahl nicht "klappt"- kann ich mich erfolgreich einklagen? Wie wohnen auch da dicht dran . Welche Kriterien braucht man dafür? WAS läßt das Verwaltungsgericht gelten? Bitte um gute Tips.
Herzliche Grüße, lotus
Wir planen sowieso einen Umzug- auch in das "richtige" Gebiet- aber wissen nicht wann. Es genügt ein exakter Wechsel auf die andere Strassenseite. Aber gibts keinen legalen Weg?
Nein. Wenn der Direktor nicht mitspielt, nicht.