2

Berlin: Einklagen des Grundschulplatzes

Frage von lotus108 lotus108

Liebe Lesenden! Wir leben in Berlin und mein Sohn wird nächstes Jahr schulpflichtig.

Wie erwartet - ist unsere uns zugeteilte Grundschule NICHT DIE; die 70m vor uns liegt sondern die, die 400 Meter weiter ist - dazu muss dafür eine Hauptverkehrskreuzung mit Tram überquert werden.

Ich habe nun folgendes "Problem"- ich würde meinen Sohn gerne auf eine Schule anmelden, deren Plätze nur im Losverfahren vergeben werden - da es eine Pilotschule (Gemeinschaftsschule) ist, die noch ein Einzugsgebiet hat. Diese Schule wäre also meine 1.Wahl- da das dortige Lernagebot perfekt auf meinen Sohn zugeschnitten ist. Die Schule ist eine verbindliche Ganztagsschule. Sollte ich dort keinen Platz bekommen, möchte ich natürlich- so wie alle Freunde meines Sohnes- auf die NAHliegende Schule. Nicht aber auf die Zuteilungsschule- die einen sehr schlechten ruf hat, schwieriges soziales Einzugsgebiet etc.

Meine Frage ist nun, wenn meine Erstwahl nicht "klappt"- kann ich mich erfolgreich einklagen? Wie wohnen auch da dicht dran . Welche Kriterien braucht man dafür? WAS läßt das Verwaltungsgericht gelten? Bitte um gute Tips.

Herzliche Grüße, lotus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von jimmini jimmini

    Geh zum Direktor der "Wunschschule" und mache ihm deutlich dass Ihr nun in die A.-Straße zieht (Einzugsgebiet der Wunschschule) somit ein Schulwechsel für das Kind natürlich zu vermeiden ist...Danach kräht kein Hahn mehr - Besser noch, melde Dich mit den Kindern bei einer Freundin für die Meldebescheinigung für eine Woche um, so Du jemanden kennst, der da wohnt..Das funktioniert

    Kommentar von lotus108 lotus108

    Wir planen sowieso einen Umzug- auch in das "richtige" Gebiet- aber wissen nicht wann. Es genügt ein exakter Wechsel auf die andere Strassenseite. Aber gibts keinen legalen Weg?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Nein. Wenn der Direktor nicht mitspielt, nicht.

  • 0
    Antwort von DancehallGyal DancehallGyal

    Fast unmöglich, in meinem Bekanntenkreis haben es sehr viele versucht und bei allen hat es nicht geklappt.

    Kommentar von lotus108 lotus108

    bei uns hat es letzes und vorletztes Jahr bei allen aus unserem HAUS geklappt- haben ja alle die Schule "vor der Tür" - aber wie es ist wenn ich eine andere Erstwunschschule angebe - und mich dann für die 2.Wahl "einklagen" will- dass weiss ich nicht

  • 0
    Antwort von hanco hanco

    Was soll das bringen? Hälst Du überfüllte Klassen für produktiv? Wenn das ginge, dann wären einige wenige Schulen derart überfüllt, dass kein Kind mehr den Fuß auf den Boden kriegen würde und in anderen wäre gähnende Leere.

    Kommentar von lotus108 lotus108

    ich halte es für SCHWACHSINNIG wenn Schulen mit spezialisierten Profilen WERBEN, die Eltern aber ohnehin keine WAHL haben. Klagen ist hier in Berlin Üblich, seit wir als EINZIGES BUNDESLAND keine freie Wahl bei der Grundschule haben.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Die Beliebtheit der Schule gibt ihr doch Recht. Sicherlich haben die Eltern die Wahl - die Schule muss aber u.U. auch entscheiden, ob das Kind noch aufgenommen werden kann oder nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Ich kanns ja verstehen, dass Dich das beschäftigt. Du willst für Dein Kind das Beste. Aber das wollen alle anderen auch. Und wenn die Klassen voll sind, muss das Los entscheiden, was geht und was nicht geht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.