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Berichtsheft im Schneiderhandwerk was muß rein - in welcher Form?

Frage von mottenmaus mottenmaus

Moin! Ich mache eine Ausbildung zur Schneiderin. Selbstverständlich muß ich auch ein Berichtsheft führen. Hat jemand hier eine Ahnung, wie das aussehen soll und was rein muß? Ein Scan von einer ausgefüllten Seite wäre extrem hilfreich! Bitte nur speziell Schneiderhandwerk! Das Berichtsheft eines Elektrikers hilft mir nämlich nicht wirklich weiter...

Danke!

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Antworten (3)

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    Antwort von mottenmaus mottenmaus

    Also: Im Schneiderhandwerk werden kurze Tagesberichte geschrieben. Es gibt spezielle Berichtshefte im Fachbuchhandel (mußte extra bestellt werden). Das Berichtsheft kostet 12,50€. Natürlich hat mein Chef das bezahlt.

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    Antwort von TrialGenial TrialGenial

    Hier die Bestimmungen zum Berichtsheft:

    Der Ausbildungsbetrieb muss seinem Auszubildendem die Berichtshefte kostenlos zur Verfügung stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Berichtshefte sind im Fachbuchhandel erhältlich.

    Jeder Auszubildende muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig, mindestens wöchentlich ein Berichtsheft stichwortartig zu führen. Das gilt für

    * die praktische Ausbildung im Betrieb, 
    * bei der überbetrieblichen Ausbildung im Bildungszentrum
    * sowie für den Unterricht in der Berufsschule.
    

    Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden während der Ausbildungszeit Gelegenheit zur Berichtsheftsführung geben.

    Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden zur Führung des Berichtsheftes anzuhalten und es regelmäßig, mindestens monatlich durchzusehen. Unvollständige bzw. fehlende Ausbildungsnachweise können eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO). Das Berichtsheft dient bei Streitfällen über die Ordnungsgemäßheit der Ausbildung außerdem als Nachweis über die tatsächlich erfolgte Ausbildung.

    Bei der Führung des Berichtsheftes beschreibt der Lehrling mit kurzen berufsspezifischen Formulierungen die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte.

    Erforderlich sind kurze Angaben

    * der ausgeübten Tätigkeit
    * des eingesetzten Werkstoffes
    * der eingesetzten Maschinen und Hilfsmittel (Prüfzeuge)
    * ob Tätigkeit selbständig ausgeübt wurde
    
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    Antwort von cazze1989 cazze1989

    Auf jedenfall muss rein, was du in der Berufsschule gemacht hast. Dann kommts drauf an, ob du Monatsberichte oder Wochenberichte machst. Bei Monatsberichten schreibst du einmal im Monat einem Aufsatz über ein bestimmtes Thema z.B zuschneiden. Wenn du Wochenberichte machst, schreibst du jede Woche rein was du gemacht hast. Frag im Zweifelsfall deinen Ausbilder oder deine Mitschüler aus deiner Berufschulklasse.

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