Hallo Ihr Lieben :)
also wie oben schon steht geht es mir um den Inhalt... nicht den Inhalt "was hab ich in der Arbeit gemacht" sondern im Ganzen!
Was ist vorgeschrieben?
Muss im Berichtsheft stehen was in der Schule durch genommen wurde? (Begründung?)
Reicht es wenn man in einen Berichtsheft schreibt was man in der Arbeit gemacht hat oder muss man alles einzelnd auflisten mit Abteilung dortige Unterweisung, Anordnungen, Arbeiten, usw...
:) hoffe es kann jemand helfen da das Gesetz eigentlich nix genaues darüber berichtet :/
§ 14 Berufsausbildung
- Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,
völlig richtig ;) ich kann es heute bestätigen Prüfung gerade gehabt...
es wird nur kurz angesehen vielleicht Fragen daraus gestellt aber mehr nicht...
Es reicht wenn man sein Berichtsheft mit Inhalt füllt ich hatte nur ein Monat auf einen Blatt und jeweils 5 Sachen pro Woche... welche an manchen Wochen nicht einmal voll waren (Urlaub, etc...)
Berufschule benötigt man nicht da diese selbst eins fürt und nicht gebraucht wird...
bezieht sich natürlich nur auf Bürokaufmann in Bayern!