Ist der Hausverwalter verpflichtet, einen Bericht an alle Eigentümer über eine Eigentümerversammlung zu schreiben? Was wenn er das nicht tut?
Antworten (10)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
xemox75xemox75
Er muss es machen, ansonsten verletzt er seine Pflichten. Es gibt ja auch Eigentümervertreter die Ihn "Rügen" können bzw. sogar sollten. Aber als Anmerkung, ein Hausverwalter der nichtal den Bericht schnell erstellt ( unserer ist 3 Tage später i, Briefkasten ) hat denke ich dann noch anderen "Macken" und man sollte sich einen Wechsel überlgen.
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kikkerlkikkerl
ja er ist verpflichtet den bericht an alle eigentümer zu schicken. haben alle anderen ihn erhalten? wenn ja dann ist deiner vielleicht verloren gegangen. warum rufst du den hausverwalter nicht an und fragst danach?
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marildamarilda
ja sicher. Wer nicht dabei sein konnte oder wollte sollte doch auch bescheid wissen.
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Phoenix29Phoenix29
Es gibt die Möglichkeit einen anderen Verwalter zu bestellen. Erstellung von Protokollen gehört zu den Aufgaben eines Verwalters.
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ImmofachwirtImmofachwirt
Nach § 24 WEG ist eine Niederschrift (Beschlussprotokoll ist auch möglich) aufzunehmen. Eine Verpflichtung diese an die Wohnungseigentümer zu versenden, besteht gesetzlich zwar nicht, wird jedoch von einigen Gerichten unter dem Stichwort "Informationspflicht" zumindest für diejenigen angenommen, welche nicht auf der Versammlung vertreten waren.
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schleudermaxeschleudermaxe
Nein, natürlich nicht. Eine Hausverwaltung ist nicht der Vertreter (namentlich zu benennen) der Wohnungseigentümer.
Der Verwalter, als Vertreter der Wohnungseigentümer, wäre zu zu einer Niederschrift verpflichtet und führt somit auch das Beschlußbuch.
Ob er eine Kopie an alle zu verschicken hat, wurde bei mir im Verwaltervertrag geordnet. Es ist eine reine Kostenfrage und in meiner Verwaltung wollen einige ET diese nicht ausgeben, also gibt es auch von meiner Seite keine Abschrift.
Alles eigentlich ganz einfach.
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AMADEAAMADEA
Ja, er ist dazu verpflichtet. Die Eigentümerversammlung kann übrigens auch einen Verwalterwechsel beschliessen.
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almmichelalmmichel
Ja der Hausverwalter hat Sorge zu tragen das jeder Mieter oder Eigentümer einen Bericht erhält. Einfach anmahnen. Eine Kopie ist schnell erstellt.
Kommentar von
Tabaluga1961Tabaluga1961 was soll ein Mieter mit dem Protokoll????
Das ist es ja, sofort nach der Versammlung fuhr er in Urlaub und bis heute hat kein Eigentümer ein Protokoll erhalten. Wir alle sind schon lange unzufrieden mit Verwaltung. Aber es ist nicht leicht bei uns eine neue Hausverwaltung zu finden.
das kann ich mir aber nicht vorstellen. Verwalter gibt es überall.