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Bericht über Eigentümerversammmlung

Frage von grssmaedle grssmaedle

Ist der Hausverwalter verpflichtet, einen Bericht an alle Eigentümer über eine Eigentümerversammlung zu schreiben? Was wenn er das nicht tut?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von xemox75 xemox75

    Er muss es machen, ansonsten verletzt er seine Pflichten. Es gibt ja auch Eigentümervertreter die Ihn "Rügen" können bzw. sogar sollten. Aber als Anmerkung, ein Hausverwalter der nichtal den Bericht schnell erstellt ( unserer ist 3 Tage später i, Briefkasten ) hat denke ich dann noch anderen "Macken" und man sollte sich einen Wechsel überlgen.

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    ja er ist verpflichtet den bericht an alle eigentümer zu schicken. haben alle anderen ihn erhalten? wenn ja dann ist deiner vielleicht verloren gegangen. warum rufst du den hausverwalter nicht an und fragst danach?

    Kommentar von grssmaedle grssmaedlegrssmaedle

    Das ist es ja, sofort nach der Versammlung fuhr er in Urlaub und bis heute hat kein Eigentümer ein Protokoll erhalten. Wir alle sind schon lange unzufrieden mit Verwaltung. Aber es ist nicht leicht bei uns eine neue Hausverwaltung zu finden.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    das kann ich mir aber nicht vorstellen. Verwalter gibt es überall.

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    Antwort von marilda marilda

    ja sicher. Wer nicht dabei sein konnte oder wollte sollte doch auch bescheid wissen.

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    Antwort von turalo turalo

    Es wird ein Protokoll erstellt und allen Eigentümern zugeschickt.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Es gibt die Möglichkeit einen anderen Verwalter zu bestellen. Erstellung von Protokollen gehört zu den Aufgaben eines Verwalters.

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    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Nach § 24 WEG ist eine Niederschrift (Beschlussprotokoll ist auch möglich) aufzunehmen. Eine Verpflichtung diese an die Wohnungseigentümer zu versenden, besteht gesetzlich zwar nicht, wird jedoch von einigen Gerichten unter dem Stichwort "Informationspflicht" zumindest für diejenigen angenommen, welche nicht auf der Versammlung vertreten waren.

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Nein, natürlich nicht. Eine Hausverwaltung ist nicht der Vertreter (namentlich zu benennen) der Wohnungseigentümer.

    Der Verwalter, als Vertreter der Wohnungseigentümer, wäre zu zu einer Niederschrift verpflichtet und führt somit auch das Beschlußbuch.

    Ob er eine Kopie an alle zu verschicken hat, wurde bei mir im Verwaltervertrag geordnet. Es ist eine reine Kostenfrage und in meiner Verwaltung wollen einige ET diese nicht ausgeben, also gibt es auch von meiner Seite keine Abschrift.

    Alles eigentlich ganz einfach.

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    Antwort von AMADEA AMADEA

    Ja, er ist dazu verpflichtet. Die Eigentümerversammlung kann übrigens auch einen Verwalterwechsel beschliessen.

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    Antwort von almmichel almmichel

    Ja der Hausverwalter hat Sorge zu tragen das jeder Mieter oder Eigentümer einen Bericht erhält. Einfach anmahnen. Eine Kopie ist schnell erstellt.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    was soll ein Mieter mit dem Protokoll????

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    dann sollte es jemand anderes machen...

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