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bereiung von zuzahlungen

Frage von henkes1993 henkes1993

hallo ich bin 18 jahre alt und bin im moment praktikant in der altenpflege werde bald eine ausbildung als altenpfleger beginnen. jetzt ist meine frage ob ich mich befreien lass kann von zuzahlungen den ich habe diabetes mellitus typ 2 und verdiene 199€. ich bin bei der R+V bkk versichert

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von niaweger niaweger

    Ja - das kannst du. Alles, was du dann noch zahlen musst, ist ein Betrag von 23,88 € für das ganze Jahr. Melde dich bei deiner Krankenkasse und fordere dort ein Formular an, auf dem dir dein Hausarzt bescheinigt, dass du chronisch krank bist, und ein weiteres Formular für die Beantragung der zuzahlungsbefreiung. Mit dem ersten Formular gehst du zu deinem Hausarzt und lässt es ausfüllen. Mache eine Kopie von deiner letzten Gehaltsabrechnung. Fülle das zweite Formular aus (falls du die 23,88 € in diesem Jahr noch nicht erreicht hast, solltest du dort ankreuzen, dass du die fehlenden Beträge direkt an die Krankenkasse zahlst - ggf. gleich eine Einzugsermächtigung dafür erteilen) und schicke alles zusammen an deine Krankenkasse. Falls du in diesem Jahr schon eine Zuzahlung geleistet hast (Praxisgebühr zählt auch dazu), dann lege die entsprechenden Original-Quittungen dazu. Die Krankenkasse fordert dann die Zahlung von maximal 23,88 € und schickt dir einen Befreiungsausweis, mit dem du von der Zahlung der Praxisgebühr, Rezeptgebühr und der Zuzahlung bei stationärer Krankenhausbehandlung für den Rest des Jahres nichts mehr zu tun hast. Für das Jahr 2013 kannst du bei den meisten Krankenkassen einen solchen Antrag ab ca. Oktober 2012 schon stellen, falls du dann noch nicht oberhalb der Verdienstgrenze bist. Dann erhältst du den Ausweis schon vor dem Jahreswechsel und brauchst vom ersten Tag des Folgejahres keine Zuzahlungen zu leisten (abgesehen von dem einen Prozent - die sind jedes Jahr fällig). Wenn du noch Quittungen über solche Zuzahlungen aus dem Jahr 2011 hast, kannst du auch nachträglich versuchen, für 2011 eine Rückerstattung der Beträge, die deine Eigenbelastung übersteigen, zu beantragen.
    .
    Bei einigen Krankenkassen kannst du die Formulare auch online beantragen und teilweise auch am Bildschirm ausfüllen und drucken - ob das bei der R+V bkk geht, weiß ich leider nicht.

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    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Bei Diabetes sollte Deine jährliche Zuzahlungsgrenze 1% betragen, nicht wie sonst üblich 2%. Dazu musst Du aber als chronisch Erkrankter erfasst sein und im DMP eingetragen sein. Bist Du dort noch nicht, bitte bei der KK anrufen und das nötige einleiten. Dabei kannst Du auch das Thema Zuzahlungsbefreiung ansprechen.

    Wenn Dein Verdienst von 199,-Euro brutto sind und nicht netto und Du sonst keine weiteren Einnahmen hast (Kindergeld? Bafög? Unterhalt?), beträgt Dein Jahreseinkommen 2.388,-Euro, so dass Du im Jahr nur 23,88 Euro an Zuzahlungen leisten müsstest.

    Kommentar von henkes1993 henkes1993henkes1993

    köntte ich befreit werden oder nicht?

    Kommentar von Kunterbunt23 Kunterbunt23Kunterbunt23

    Klar, jeder kann befreit werden. Du musst nur nachweisen, dass Du bereits 1% bzw. 2% Deines Jahresbruttogesamteinkommens an Zuzahlungen geleistet hast, dann wirst Du befreit (Quittungen dafür vorlegen). Ab dem Folgejahr kannst Du dann diese 1% bzw. 2% direkt bei Deiner KK einzahlen und wirst befreit. Zuzahlungsbefreiungen gelten nur für ein Kalenderjahr.

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