Meine Freundin soll im Prinzip ab sofort in einem Ausbildungsinternat als Betreuerin der Auzubildenden anfangen. Die "normale" Arbeitszeit sieht wie folgt aus:
Montag - Donnerstag: 15 - 23 Uhr Freitag: 7 - 13 Uhr
Zusätzlich soll meine Freundin darüberhinaus aber auch noch Sonntags - Donnerstags von 22 - 7 Uhr Bereitsschaftsdienst im Internat leisten...
Das kann doch eigentlich nicht wirklich rechtmässig sein, oder? Wenn doch, wie müsste dieser Dienst vergütet werden?
Das man eventuell mal nen Bereitschaftsdienst leisten muss ist ja auch nicht die Frage... Sie soll dauerhaft nach Ihrem eigentlichen Dienst dort bleiben und Bereitschaft leisten. Sie wäre also jeden Tag quasi von 15 Uhr bis zum nächsten morgen um 7 Uhr im Dienst...