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Bereitschaftsdienst fürs Schneeräumen an Sonn- und Feiertagen - zulässig?

Frage von Kathy001 Kathy001

Hallo Zusammen,

mein Freund arbeitet als Gebäudereiniger in einer entsprechenden Firma. Dort hat er seine ganz normalen Arbeitszeiten. Im Winter wird jetzt jedoch verlangt das er zusätzlich an Wochenenden sowie an den Weihnachtsfeiertagen (25.12. - 26.12) bereit steht falls Schnee fällt diesen zu Räumen. Also eine Art Bereitschaftsdienst.

Kann das der Arbeitgeber machen und wenn ja müssen Sonn- und Feiertagsarbeit besonders vergütet werden?

LG Kathi

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Antworten (2)

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    Antwort von Kathy001 Kathy001

    Die Bereitschaft an sich wird garnicht bezahlt und an den Tagen wird nur der ganz „normale“ Lohn gezahlt wenn er schieben müsste.

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    die arbeit ja, dafür gibt es zuschläge. ist wohl unterschiedlich aber im schnitt ca 100%. Sonn- UND Feiertagsarbeit kann auch 150% ergeben. Ist alles tarifvertraglich geregelt. Die Frage ist aber wird die Bereitschaft bezahlt und in welcher Höhe?

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