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Bereitschaftsdienst - Bezahlung legal?

Frage von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

Ein Arbeitgeber besteht auf einem wöchentlichen Bereitschaftsdienst. Dies ist im Arbeitsvertrag so festgeschrieben.

Die "Bezahlung" erfolgt dadurch, dass der Arbeitnehmer beliebige Quittungen seiner Einkäufe bis zu einer Höhe von 44 Euro einreicht und er den Betrag ausgezahlt bekommt.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass dies an der Steuer vorbei geschieht.

Bei einem anderen Arbeitgeber wird erwartet, dass eine bestimmte Anzahl an Stunden ohne Stempelkarte geleistet (besser, nicht berücksichtigt) wird. Dafür gibt es dann die Möglichkeit, aus einem Katalog Waren einzukaufen oder Gutscheine für (bestimmten) Friseur oder (bestimmte) Tankstelle (nicht nur tanken, auch Einkauf aus deren Sortiment) zu erhalten.

Auch hier glaube ich, dass das an der Steuer vorbeigeht.

Was mich vor allem stört, ist die mangelnde Transparenz. Ich kann nicht erkennen, ob die Vergütung anhand von Wochen, Tagen, oder Stunden erfolgt. Theoretisch habe ich ein größeres "Guthaben", darf/kann aber nur über 44 Euro pro Monat verfügen.

Nun ist mein PC defekt und würde sehr gern auf mein "Guthaben" zugreifen wollen.

Sieht vielleicht jemand eine Chance, vielleicht, wenn die bisherige Regelung nicht ganz koscher ist?

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von soulsurfer48 soulsurfer48

    Das sind nur 2 Beispiele, was Firmenchefs sich alles einfallen lassen um a) das FA zu betrügen, denn durch Quittungen, Gutscheine o.ä. ergeben sich bestimmt Möglichkeiten, Arbeitszeit anders abzurechnen, z.b. fallen dafür wohl keine Sozialbeiträge an... b) ihre Mitarbeiter um den wohlverdienten Lohn ihrer Arbeit zu bringen, indem diese mit fragwürdigen Sachleistungen abgespeist werden. c) Außerdem werden sie noch zu Mittätern beim verschleiern der wahren Arbeitszeiten gemacht, was letztendlich ein Betrug an der Allgemeinheit ist, wenn dadurch steuerliche Vorteile gezogen werden. d) haben diese Chefs nichtmal ein schlechtes Gewissen, sondern finden sich noch super, das sie sich solche Tricks haben einfallen lassen...

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Ich habe mir mal einen Manteltarifvertrag aus Hamburg runtergeladen, den werde ich mir mal näher anschauen. Obwohl ich in NRW zuhause bin, müssen doch wohl Übereinstimmungen zu finden sein.

  • 2
    Antwort von Spirou Spirou

    Mal ganz ehrlich! Wer unterschreibt denn solche Arbeitsverträge!

    Ich lasse mich für geleistete Arbeit nicht mit Friseurgutscheinen abspeisen!

    Gehts noch???

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Die geleistete Arbeit während der Bereitschaft an sich wird ja durch die Zeiterfassung abgedeckt und auch abgegolten, d.h. es handelt sich ja "nur" für den Bereitschaftszeitraum, in dem ich ständig erreichbar sein muss, keinen Alkohol trinken darf, usw. Das betrifft nicht den AG mit Friseur oder Tankgutschein. Außerdem habe ich kaum noch Haare und die wenigen verbliebenen rasiere ich mir selber ;-).

  • 1
    Antwort von Willybald11 Willybald11

    Ganz normal ist das sicherlich nicht. Legal bestimmt nicht. Der AG spart aber die Zuschläge usw. und kann bei den Belegen die MwST abziehen

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Ich denke, ich werde mich mal anonym beim Finanzamt erkundigen ,-)

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