Ein Arbeitgeber besteht auf einem wöchentlichen Bereitschaftsdienst. Dies ist im Arbeitsvertrag so festgeschrieben.
Die "Bezahlung" erfolgt dadurch, dass der Arbeitnehmer beliebige Quittungen seiner Einkäufe bis zu einer Höhe von 44 Euro einreicht und er den Betrag ausgezahlt bekommt.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass dies an der Steuer vorbei geschieht.
Bei einem anderen Arbeitgeber wird erwartet, dass eine bestimmte Anzahl an Stunden ohne Stempelkarte geleistet (besser, nicht berücksichtigt) wird. Dafür gibt es dann die Möglichkeit, aus einem Katalog Waren einzukaufen oder Gutscheine für (bestimmten) Friseur oder (bestimmte) Tankstelle (nicht nur tanken, auch Einkauf aus deren Sortiment) zu erhalten.
Auch hier glaube ich, dass das an der Steuer vorbeigeht.
Was mich vor allem stört, ist die mangelnde Transparenz. Ich kann nicht erkennen, ob die Vergütung anhand von Wochen, Tagen, oder Stunden erfolgt. Theoretisch habe ich ein größeres "Guthaben", darf/kann aber nur über 44 Euro pro Monat verfügen.
Nun ist mein PC defekt und würde sehr gern auf mein "Guthaben" zugreifen wollen.
Sieht vielleicht jemand eine Chance, vielleicht, wenn die bisherige Regelung nicht ganz koscher ist?
Ich habe mir mal einen Manteltarifvertrag aus Hamburg runtergeladen, den werde ich mir mal näher anschauen. Obwohl ich in NRW zuhause bin, müssen doch wohl Übereinstimmungen zu finden sein.