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bereits bezahlte Umsatzsteuer in Erklärung angeben

Frage von Spezilist Spezilist

Hi,

ich hab unterm jahr immer brav meine umsatzsteuer-voranmeldung abgegeben und damit auch immer die umsatzsteuer schon bezahlt.

natürlich will ich die am ende des jahres in meiner umsatzsteuer-erklärung nicht nochmal bezahlen und will das da irgendwo angeben, wieviel ich schon bezahlt hab.

aber irgendwie find ich nicht, wo ich das angeben kann.

Jemand vielleicht eine idee?

vielen dank,

spezi

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Annaberg am 20. November 2010 12:08 hat es fast getroffen. Denn in der Zeile steht das Umsatzsteuer-Soll, nicht jedoch die tatsächlich gezahlten Beträge. Im Idealfall sollte das natürlich übereinstimmen, wenn die UStE abgegeben wird.
    .
    Das Finanzamt prüft aber von sich aus, welche Zahlungen geleistet worden sind (ja, diesmal stimmt "geleistet"). Wenn dieser Betrag vom oben erwähnten Idaelfall abweicht, schickt es eine Abrechnung über Umsatzsteuer.
    .
    Stimmt der Betrag, so schickt das Finanzamt gar nichts - und die USt-Nachzahlung ist automatisch einen Monat nach Abgabe der UStE fällig.

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Ja, ja. Man sieht es jeden Tag und dann fällt´s einem nicht richtig ein.

  • 1
    Antwort von Annaberg Annaberg

    USt-Mantelbogen Seite 4 steht, bereits gezahlt( ich glaube vorletztes Feld)! Da muss der Betrag rein, der schon entrichtet wurde.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Fast.

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