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Bereithaltung bei Zeitarbeit

Frage von Apfelmelone Apfelmelone

Angenommen, eine Zeitarbeitsfirma verlangt von den Mitarbeitern, von 8 bis 17 Uhr erreichbar zu sein, um für evtl. Einsätze abrufbar zu sein. Im Vertrag steht, dass der Mitarbeiter lediglich dazu verpflichtet sei, einmal täglich bis 16 Uhr bei der Zeitarbeitsfirma anzurufen.

Darf die Zeitarbeitsfirma dann überhaupt vom Mitarbeiter verlangen, abrufbar zu sein, praktisch den ganzen Tag?

Dies könnte bedeuten, dass während dieser Zeit ein Anruf kommt, dass der entsprechende Mitarbeiter um 16 Uhr zur Arbeit anzutreten hat, bis bspw. 0 Uhr. Oder von 12 Uhr bis 21 Uhr, usw.

Diese Bedingungen machen es dem Mitarbeiter unmöglich, seine Woche zu gestalten, was Termine etc. anbelangt.

LG Apfelmelone

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von Pantex Pantex

    Man ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und bekommt auch bei Nichteinsatz seinen Lohn.

    Und da kann die Firma verlangen, daß man von 8 bis 17 Uhr erreichbar ist. Denn wenn man in einer Firma eingesetzt ist, ist man auch erreichbar - das Mindeste, was der AG verlangen kann, oder?

    Ich bin im Moment (keine ZA) auf Kurzarbeit und muß auch erreichbar sein. Wenn ich einkaufen oder spazieren gehe, schalte ich halt den Anrufbeantworter ein. Fertig.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Genau so ist die Sachlage.

  • 1
    Antwort von Crack Crack

    Du wirst ja von der Zeitarbeitsfirma bezahlt, auch wenn Du gerade nicht eingesetzt wirst und zu Hause bist. Natürlich ist es verständlich das Du nicht den ganzen Tag zu Hause vor`m Telefon sitzen willst und Du auch mal etwas privates erledigen willst was man eben nicht sofort abbrechen kann wenn ein Anruf kommen sollte. Sprich doch einfach mit der Firma und kläre die unterschiedlichen Aussagen. Und wenn Du einmal morgens und dann vielleicht nochmal nachmittags anrufst sollte das doch auch kein Problem sein.

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    In einigen Berufen ist es notwendig schnell abrufbar zu sein (Pflege- u. Kochpersonal etc...), von daher würde ich einmal am Tag bei der Zeitarbeitsfirma anrufen und dann Bescheid geben, dass ich über Handy erreichbar bin.

    Wenn es dann mal so ist, dass die kurzfristig einen Job für mich haben, dann muss man eben flexibel reagieren können. Ich denke nicht, dass man innerhalb einer Stunde am Einsatzort sein muss , sondern aber eben für die nächste Schicht zum Einsatz gerufen werden kann. Das heisst, Arzttermine würde ich früh legen und ansonsten nicht gerade in den Urlaub fahren. Alles andere lässt sich wohl vereinbaren, müssen andere mit Rufbereitschaft ja auch geregelt bekommen.

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    >ansonsten nicht gerade in den Urlaub fahren<

    Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung. ;-)

  • 1
    Antwort von DollyPond DollyPond

    bei bereitschaft muss die zeitarbeitsfirma den mitarbeiter für diese zeit bezahlen, soweit ich weiß. was steht denn im vertrag?

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    Antwort von mitterer mitterer

    Zur Ergänzung (ja, natürlich ist das ok, wenn in einsatzfreien, bezahlten Zeiten eine Erreichbarkeit eingefordert wird):

    "Erreichbarkeit" heisst nicht, dass Du den ganzen Tag vor dem Telefon sitzt. Es heisst normalerweise, dass Du Dich innerhalb einer vertretbaren Zeit (ein bis zwei Stunden sind ok) zurückmeldest und bei Bedarf in ein paar weiteren Stunden vor Ort einsatzbereit wärst.

    Das heisst: Termine machen ist kein Problem, in Urlaub fahren geht nicht.

    Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Chef/Disponenten hast, dann frag doch einfach nach, ob er schon etwas im Auge hat - meist kann er Dir sagen "diese Woche kommt nix mehr" oder eben auch "könnte gut sein, dass morgen früh wieder etwas ansteht, genaueres weiss ich so gegen 15 Uhr"...

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    Antwort von wernilein wernilein

    such dir ne andere Zeitarbeitsfirma,.die spinnen wohl,..

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wie bist Du denn drauf?

    Die Zeitarbeitsfirma bezahlt sie doch dafür das sie verfügbar und einsatzbereit ist. Dann kann sie auch verlangen das sie erreichbar ist.

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    na klar,aber nicht unter solchen Bedingungen,..

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Was denn für Bedingungen???

    Es ist doch wohl nicht zuviel verlangt mit etwas Eigeninitiative und 2-3 Anrufen über den Tag verteilt das Problem zu lösen.

    Schließlich bezahlt die Firma dafür das der Arbeitnehmer einsatzbereit ist.

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    Die Bereithaltung bei Nichteinsatz wird von jeder Firma verlangt!

  • 0
    Antwort von curafe curafe

    für mich wäre der vertrag ausschlag gebend

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