Wie definiert man ein "berechtigtes Interesse" bei einem Einhandmesser? Ich hab mal gelesen dass zB Wandern oder Angeln dazu gehört. Was ist mit Selbstverteidigung, bzw. Schutz der eigenen und anderen Personen? Bei einem Autounfall könnte ich, wenn nichts anderes übrig bleibt, zB den Gurt durchschneiden, mit einem evtl vorhanden Glasbrecher die Autoscheibe zertrümmern, ohne dass mir gleich alle Splitter wie wild entgegen fliegen oder meine Hand verletze, und das auch in vielen anderen Situationen. Hat da jemand Erfahrung, was als Ordnungswidrigkeit gilt, und was nicht?
"Berechtigtes Interesse" - Einhandmesser
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Eigentlich wurde der Begriff des " berechtigten Interesses " gerade deswegen in das Gesetz aufgenommen, um eben normale Bürger die nur ein Werkzeug in der Tasche haben nicht zu kriminalisieren. In der Praxis wird der Wortlaut des Gesetzes natürlich ( wie üblich ) maximal negativ gegen den Bürger ausgelegt.
Selbstverteidigung ist in diesem " Rechtsstaat " sowieso keine akzeptable Begründung für irgendwas.
Die Obrigkeit pocht absolut auf das sogenannte " Gewaltmonopol ", welches angeblich den Ordnungsorganen als einzigen erlauben würde, körperliche Gewalt gegen irgendjemanden anzuwenden. In diesem Lande hat man halt mit dem großzügig von der Obrigkeit zur Verfügung gestelleten Schutz vor Straftaten auszukommen, wer Opfer wird hat halt selber Schuld und wer sich wehrt, ist eigentlich schlimmer als der arme Straftäter mit der schweren Kindheit. Für den Durchschnittsbürger heißt das in der Praxis....: entweder man hält sich von immer mehr Orten fern, oder man ordnet der eigenen körperlichen Unversehrtheit eine höhere Wertigkeit zu als dem abstrakten Begriff des " staatlichen Gewaltmonopols ", welches sowieso gesetzlich nirgendwo festgehalten ist.
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HektorPedoHektorPedo
"Selbstverteidigung, bzw. Schutz der eigenen und anderen Personen" - NEIN.
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Dissident96 Aber beim Wandern oder in einer Box im Handschuhfach des Autos schon oder?
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HektorPedoHektorPedo Ich bin mir ziemlich sicher, dass das im Auto nicht o.k. ist - nach dem Gesetz.
Allerdings und "unter uns" - wenn ein "normaler, nicht-gewaltbereiter Bürger" ein Messer o.ä. sozialadäquat benutzt, wird er deswegen auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
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KurushiyamaKurushiyama Im Handschuhfach geht das: keine Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs.
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PatrickLassanPatrickLassan Vorausgesetzt, das Handschuhfach ist abschließbar (was bei den wenigsten Kfz zutrifft).
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KurushiyamaKurushiyama Ich bin mir ziemlich sicher, das der Zugriff nur nicht unmittelbar möglich sein darf. Rucksack reicht da meines Erachtens auch schon...
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HektorPedoHektorPedo Nein, reicht nicht.
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ponyfliegeponyfliege
mein berechtigtes interesse besteht darin, dich darum zu bitten, die antwort doch einfach zu googlen... oder frag mal tante wiki...
ich überleg grad...
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Dissident96 Google ist unverlässlich.
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1Antwort von
Buccaneer Also ich trage tagtäglich ein Opinel No.9 mit mir herum, sei es in der Hosentasche oder Jackentasche. Teilweise sogar noch ein Einhandmesser via Clip am Gürtel. Bin deswegen noch nie angehalten worden, und ich muss sagen sehe ich nicht gerade aus wie der liebe Junge von nebenan. Außerdem sehe ichd das so das es immer praktisch ist ein Messer bei sich zu tragen, wie zuletzt hat mich ein Arbeitskollege nach Hause gebracht und seine Handbremse war angefroren (kein Werkzeug im Auto!!! Ja gibt es auch...) ergo Messer raus und mit dem Griff vor die Bremse hauen und gut ist, der weiterfahrt stand nichts mehr im weg. Sicher schreibt die Gesetzeslage etwas anderes vor, im bezug auf Einhandmesser wie schon gesagt "berechtigtes Interesse".
Hier ein kleiner Auszug aus dem WaffG:Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten. Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge von 12 oder mehr Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.
Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.
So würde ich sagen: Trage doch lieber ein Messer mit festsehender Klinge unter 12cm Länge (Klinge) oder eben wie ich ein Opinel mit dir herum, jene sind sogar in England erlaubt in der öffentlichkeit herum zu tragen und ich denke mal das die da wesentlich strenger sind was das führen von Messern angeht.
So schönen Tach noch....
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PatrickLassanPatrickLassan Hier ein kleiner Auszug aus dem WaffG: ...
Das, was Du zitierst, steht so nicht im Waffengesetz..
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Dissident96 Doch, so steht es da. Nur hat er noch eine Interpretation von dem Gesetzestext mit rein geschrieben, was ja auch gut ist.
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KurushiyamaKurushiyama Nur dann, wenn er dazu berufen ist.
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trixieminzetrixieminze
Feuerwehreinsatz ! Nicht Polizei, die ist durch § 55 WaffG vom Gesetzt befreit !
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sigsauer wer lesen kann ist immer im vorteil: google -waffengesetz- und dein berechtigtes interesse ist keins mehr! butterfly-, faust- und einhandmesser sind verbotene gegenstände, verstoßen gegen das waffengestz und sind bußgeldbewehrt. daran ändern auch dämliche kommentare von besserwissern nichts. wer nur die hälfte weiss, weiss gar nichts.
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8Hansiii88Hansiii8
Im Auto ist es generell erlaubt ABER das Messer muss die Merkmale eines RETTUNGSMESSERS aufweisen (Gurtschneider, Glasbrecher) Musste mal goggeln. Ansonsten ist das Führen von Einhandmessern ohne Grund untersagt.
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KurushiyamaKurushiyama Nein. Es gibt einen Grund. Unsere gewählten Volksvertreter hielten es für angebracht, das Führen von Einhandmessern zu verbieten. Die Demokratie hat nicht nur positive Seiten.
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KurushiyamaKurushiyama das Messer muss die Merkmale eines RETTUNGSMESSERS aufweisen
Muss nicht. Solange es sich nicht im unmittelbaren Zugriff befindet, kannst Du auch mit einem Schwert im Auto durch die Gegend fahren.
Es ist natürlich generell empfehlenswert ein Rettungsmesser im Auto zu haben.
Mein Tipp: Das FKMD A.L.S.R.2 http://www.boker.de/taschenmesser/fkmd/01FX447SF.html
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PatrickLassanPatrickLassan Solange es sich nicht im unmittelbaren Zugriff befindet, kannst Du auch mit einem Schwert im Auto durch die Gegend fahren.
Vorausgesetzt, du kannst dein Schwert irgendwo im Auto VERSCHLOSSEN aufbewahren, und das wird bei vielen Autos schwierig.
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KurushiyamaKurushiyama Kofferraum?
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8Hansiii88Hansiii8 Leider Gottes kannst Du scheinbar nicht lesen, denn ich schrieb "Im Auto ist es generell erlaubt" was sich auf den Begriff "Führen" bezog! Nächstemal bitte erst lesen, dann posten.
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KurushiyamaKurushiyama Und Du kannst offensichtlich nicht denken - denn Tatsache ist, daß es die von Dir beschriebene Regelung - leider - nicht gibt.
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Steve0037Steve0037
nimm es einfach und gut, das brauchst du bei der irren rechtslage in germany nicht zu diskutieren.
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Dissident96 Wenns so einfach wäre^^
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KurushiyamaKurushiyama Ist es. Es gibt exakt eine Personengruppe, die Einhandmesser wirklich braucht: Rettungspersonal.
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Dissident96 Falsch, da kenn ich mich sogar noch besser aus. Es gibt ziemlich viele die genau so ein Messer brauchen. Für Rettungspersonal wäre ein Sprungmesser viel angebrachter.
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KurushiyamaKurushiyama Ähm - Nein. Aber warte mal, ich frag mal gerade meine Herzdame, die fährt gleich mit dem RTW los. Nö, sie ist nicht der Meinung, das ein Sprungmesser Sinn macht, weil die Gesamtkonstruktion zu wenig stabil ist, um jemanden aus ner Karre rausschneiden zu können.
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Dissident96 "Dafür gibt es speziell angefertigte Messer bzw Geräte, da kommst du mit nem Einhandmesser nicht mehr weit wenn es sich zB um einen Laster handelt. Ein Sprungmesser zB ist gut wenn man nur sehr wenig Platz zum Handeln hat, da man da keine direkte Bewegung mit der Hand ausführen muss, um es einsatzbereit zu machen" - . Rettungsassistent aus der Nachbarschaft.
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KurushiyamaKurushiyama Ähm, und was willst Du mit dem Sprungmesser machen, was Du mit einem Gurtschneider mit Glasbrecher nicht sehr viel besser erledigen kannst - und dazu noch legal? Wieviel "Sprungemesser" hat denn der Kollege? Und wie oft hat er sie verwendet? Bei einer Zahl größer 0 in beiden Fällen wäre ich überrascht.
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wuffknechtwuffknecht
berechtigtes Interesse zum Angeln stimmt, aber sollte dann nicht grad alles zugefroren sein ;-) Und Anglerzubehör wäre nicht verkehrt dann.
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Elias012Elias012
Das berechtigte Interesse wird ganz klar abgegrenzt... In der Stadt unterwegs ohne Rucksack... Kontrolle... Berechtigtes Interesse kann nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werde... Und du bist dran... Für Gurte gibt es Gurtmesser... Für Scheiben gibt es Scheibenhammer...
Du wirst kein berechtigtes Interesse zum Tragen eines solchem Messers darlegen können...
Und noch n ganz ganz wertvoller Tipp... Zur Verteidigung... Die Hände nehmen... Dann ist es nämlich keine Körperverletzung mehr, sondern schwere Körperverletzung... Solltest du das Messer benutzen...
Wozu BRAUCHST du überhaupt eins...? Und wenn nicht du... Wer dann?... Ego aufwerten...?
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Dissident96 Dann ist dieses Gesetz doch vollkommen sinnlos oder? Mir den Händen kommt man nicht weit, damit hab ich schon genug Erfahrung gemacht. Es geht eig darum dass ich mit nem Freund Wandern bzw tracken gehen will. Und für sowas wär so ein Messer echt praktisch. Das Beispiel mit dem Auto war eine Frage die auf meinen Bruder bezogen ist. Der hat im Kofferraum in ner Box immer eins dabei.
Nix Ego aufwerten.Kommentar von
Elias012Elias012 Nein das Gesetz ist nicht sinnlos... Es regelt den Umgang mit "gefährlichen" und "gefährdenden" Gegenstände im Zuge z.B. des Waffenrechts/ Waffenschutzgesetz. Wenn du unterwegs bist, wird dich keiner anhalten und fragen... Wenn du aber in der S Bahn unterwegs bist und dort am Stock schnitzt, wirrste ganz schnell einkassiert... Mit den Händen kommste nicht weiter... Dann haste was falsch oder eben nicht richtig richtig gemacht... Und da kann ich aus Erfahrung sprechen... Messer in der Box im Kofferraum... Mach doch... Wer will dir da was... Wenn dunnicht noch gerade auf m Weg zum Rockertreffen bist... Grundsätzlich wird nach dem Habitus der Person geschaut und du wirst beurteilt... Wirkst du zuverlässig ist s vielleicht ne Verwarnung... Wirkst du komisch... Ordnungswidrigkeit oder sogar Einzug des Messers... Grundsätzlich... Eben auch im Straßenverkehr... Nicht auf dem Land und nicht bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen... Kann kein gegründetes Interesse nachgewiesen werden...
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velodogvelodog Es gibt Leute, die versuchen wiklich krampfhaft auch den größten Gesetzesblödsinn irgendwie zu rechtfertigen..... Obrigkeitshörigkeit in Höchstform........
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Elias012Elias012 Ohne dass ich um diese Uhrzeit ausfallend werde...
Aber DAS was ich da eben gelesen habe ... Unglaublich... DAS ist für meinen Begriff Bildungsfremd...! Wenn deine Denkweise so auf dein Handeln zu übertragen wäre, dann bekommen wir hier annähernd gewalttätig anarchische Verhältnisse...
Wirklich dein sinnfreister Beitrag...!!!
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KurushiyamaKurushiyama Wenn Dir die Demokratie in Deutschland nicht passt, schlage ich vor, das Du wahlweise nach Kuba, Weißrussland oder nach China auswanderst. Da kannst Du dann auch nochmal derart unreflektiert daher labern; die Zellen in den drei genannten Ländern sollen recht hübsch sein und die chinesischen Fallbeile genießen einen ausgezeichneten Ruf.
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KurushiyamaKurushiyama Du kommst mit den Händen nicht weit - diejenigen, von denen Du aufs Maul bekommen hast offensichtlich schon.
Ganz ehrlich: ein Messer sieht zwar beeindruckend aus, ist aber zur Verteidigung eine lausige Waffe, selbst wenn man damit umgehen kann - was Du wüsstest, wenn Du damit umgehen könntest. So sieht es übrigens auch die Rechtsprechung.
Es ist auch in der Notwehr keinesfalls so, daß Du jemanden abstechen darfst, wenn er Dir aufs Maul haut. Du darfst einen unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff beenden. Tust Du das mit einem gefährlichen Gegenstand, und verschätzt Dich nur ein klitzekleines bißchen in der Sachlage und Deinem Können beim Umgang mit Messern, sieht es finster für Dich aus.
Mach lieber einen vernünftigen Kampfsport, von mir aus auch Krav Maga, wenn Du Dich dann wohler fühlst. Hat ein paar Vorteile:
- Du kannst Dein Können nicht zu Hause vergessen
- Es wiegt nichts und man braucht es nicht erst aus der Tasche zu fummeln
- Du bekommst unter keinen Umständen Ärger mit der Polizei für das Führen Deines Könnens
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Dissident96 Boah weißt du was, ich hab ehrlich gesagt keine Lust mehr mit dir hier zu diskutieren. Ich werde mich sicherlich nicht vor dir rechtfertigen. Du hast deine Meinung, schön, nur hast du überhaupt keine Ahnung von mir. Wie gesagt, ich kann 3 Kampfsportarten, nur hat das nichts mit Realität zu tun. Wenn du weiterhin Anstandswauwau spielen willst, bewirb dich bei der Polizei, allerdings wirst du da keine Chance haben wenn du nicht aufhörst stur die Meinung anderer nicht zu akzeptieren.
Ich beherrsche größtenteils Kali, was ua auch den Kampf mit einem Messer lehrt, ergo es wäre sicherlich mein Vorteil.
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KurushiyamaKurushiyama Ist klar. Du beherrscht 3 Kampfsportarten. Komisch, mir reichen zwei um zu wissen, das ein Messer eine lausige Waffe zur Verteidigung ist. Zugegeben: beide habe ich jeweils 10 Jahre betrieben. Und nur weil Dir die Argumente ausgehen, brauchst Du mich nicht anzumachen. Ich kenne Kali/Escrima von Lehrgängen ganz gut. Wenn Du Kali im Messerkampf ebenso gut beherrschst wie im unbewaffneten Kampf wird Dir ein Messer zur Verteidigung noch weniger nutzen.
Und für eine Bewerbung ist es für mich mit 35 Jahren ein wenig spät. Anständig bleibe ich aber gerne.
Und ich höre mir die Meinung anderer sehr gerne an, wenn fundierte, sachliche Argumente erbracht werden, auf deren Grundlage man diskutieren kann. Denn Diskussionen dienen der Wahrheitsfindung, nicht dazu andere zu überzeugen. Ob Du meine Meinung teilst oder nicht, könnte mir ehrlich gesagt nicht egaler sein. Aber ich denke über Deine Argumente nach und hoffe, daß Du das auch bei meinen tust. Auf jeden Fall kann ich aber einige Aussagen so nicht stehen lassen. Und dabei ist mir egal, ob Dir das passt oder nicht; wenn Du Dich in den öffentlichen Raum begibst, musst Du mit der Öffentlichkeit leben.
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kluetjekluetje
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Dissident96 Kannst du mich mal bitte in Ruhe lassen mit deinen sinnlosen Beiträgen? Sorry aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich hab dieses mal nach einer Definition von Interesse gesucht, nicht nach einem "darf man..?"
Ganz ehrlich: Wegen Leuten wie Dir bin ich froh, das das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem Notwehr nicht anerkannt worden wäre, es sei denn der Exzess war heftig.
Und ja, das Gewaltmonopol hat eine höhere Wertigkeit als die körperliche Unversehrtheit des einzelnen. Schaffte man das Gewaltmonopol zu Gunsten der absoluten körperlichen Unversehrtheit des einzelnen ab hieße das, jeder dürfte mit einer Schusswaffe herumlaufen und in einer gefühlten Bedrohungslage schießen.
Das staatliche Gewaltmonopol ist auch kein explizites Gesetz, sondern ein Ergenis dessen, wem der Gesetzgeber die Anwendung von Gewalt gestattet. Es muss nicht expressis verbis verankert sein.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem Notwehr nicht anerkannt worden wäre, es sei denn der Exzess war heftig.
Dir vielleicht nicht. Ich weiß auch nicht, von wievielen Fällen Dir eine genauere Kenntnis zu eigen ist. Aber als Schöffe erlebt man doch so einiges. Da wird noch bei einem stadtbekannten Schläger, der schon mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft wurde, daran gezweifelt, dass sich das Opfer mit Recht gewehrt hat. Das Gesetz verbietet den meisten Mitbürgern die Mittel zur effektiven Selbstverteidigung. Okay. Aber wenn die Justiz die Verbrecher (so sie diese denn überhaupt verfolgt - oft genug besteht ja daran "kein öffentliches Interesse") nicht wenigstens für ihre Taten angemessen abstraft, dann muss sich keiner wundern, wenn sich die unbescholtenen Bürger illegal bewaffnen! Und das tun sie auch. Geschätzte Zahl der illegalen Schusswaffen in Deutschland: 20-30 Millionen. Ergo: Alle Bemühungen der Politik und der Gutmenschen haben nichts gefruchtet. Wer eine Schusswaffe möchte, der bekommt diese auch. Und zwar sind illegale Waffen schneller und billiger zu erwerben als legale. Da erübrigt sich jegliche Diskussion über das Gewaltmonopol. In Realiter ist es längst untergraben. Du hast also nicht den geringsten Grund, froh zu sein. Und die einzigen, die sich um die Waffengesetze kümmern, sind die Jäger und Sportschützen. Und Denen wird noch mit immer neuen Gesetzen das Leben schwer gemacht. Weil man eben an die illegalen nicht herankommt. So wird den Bürgern - und auch Dir - Sicherheit vorgegaukelt. Und als Verteidigungswaffe ist so ein mickriges Einhandmesser vollkommen ungeeignet. Genauso ungeeignet wie all diese bescheuerten Messergesetze. Diejenigen, die mit diesen Dingern morden, kümmern sich nicht um Klingenlängen oder Trageverbote. Du gehörst eben auch zu denen, die auch nur eine scheinbar vernünftige Theorie anbieten, ich zitiere:
Und ja, das Gewaltmonopol hat eine höhere Wertigkeit als die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen.
Aber die scheint auch nur vernünftig. Weil Du das Gewaltmonopol auf das Gesetz reduzierst, an das sich nur der Staat und einige gutwillige gesetzestreue Bürger halten. Letzendlich steht das Gewaltmonopol nur für die Entmündigung der ehrlichen Bürger, die ihre eigene körperliche Unversehrtheit mit anderen Augen betrachten, als die Theoretiker, die in ihrem Kristallturm niemals ihrendeiner Gefahr und Not ausgesetzt waren. So wie Du.
Das " staatliche Gewaltmonopol " ist wirklich eine prima Sache........, haben warscheinlich auch die Nazis gedacht. Immerhin hat es ihnen geholfen die Juden zuerst ganz legal zu entwaffnen, um sie dann unter anderm auch von der regulären Polizei abholen und auch töten zu lassen.
Und das DDR-Regime fand das wohl auch richtig gut, konnten sie doch mit seiner Hilfe jahrzehntelang Terror und Gewalt gegen das eigene Volk bis hin zur legalen Tötung von Menschen die diesen Unrechtsstaat verlassen wollten ausüben.
Das ist alles jahrzehntelang her und kann ja uns aufgeklärte Bürger in unserem modernen, angeblich demokratischen Staat gar nicht passieren.....?
Nun, wenn ich so lese was deutsche Ministerialbürokraten vor wenigen Jahren allen ernstes in eine Neufassung des Waffengesetzes einbringen wollten dann brauch ich nicht lange zu raten, was denn unsere " moderne " Obrigkeit eigentlich für ein Selbstverständnis ob ihrer Position in unserem Staat hat.
Wenn ich sowas lese, dann wird mir schlecht...... Und noch viel mehr schlecht wird mir wenn immer noch einige Naivlinge in ihrer blinden Obrigkeitshörigkeit erzählen wollen, daß das " Staatliche Gewaltmonopol " rechtens und notwendig sein soll......
Nix gelernt aus unserer jüngsten Geschichte...., absolut gar nix........
Dein Vergleich ist mehr als geschmacklos, aber war ja nach Godwin's Law auch nicht anders zu erwarten.
Die Situation dürfte kaum vergleichbar sein, oder wo hast Du ein Konzetrationslager gesehen? Das plötzlich hunderttausende von Menschen verschwinden, wäre mir auch nicht aufgefallen.
Nenne also bitte einen konkreten Grund und zeichne kein nebulöses Bild von "Böse Obrigkeit und entmachteter Bürger", warum Du der Meinung bist, das Gewaltmonopol sollte aufgehoben werden. Nebenbei wäre dann auch noch interessant, wie Du Dir das in der Praxis vorstellst.
P.S.: Wer von uns beiden nichts gelernt hat, ist noch die Frage. Die NSDAP ist u.a. deswegen an die Macht gekommen, weil der Staat sein Gewaltmonopol gegenüber SS und SA nicht durchgesetzt hat.
@ velodog: Deine Argumentation "pro Bürgerbewaffnung" erinnert an die Sichtweisen us-amerikanischer Hinterwäldler, die auch meinen, die Freiheit der Bürger liege im Vorhandensein möglichst vieler Feuerwaffen begründet... sie bringen eben diese Beispiele, von wegen "die Shoa wäre mit bewaffneten europäischen Juden nicht möglich gewesen" oder "Diktaturen wachsen aus pazifistischen Gesellschaften".
Wobei ich dort mal gelebt habe und kann schon verstehen, dass Leute sich bewaffnen wollen, wenn die nächste Polizeistation 25 Meilen oder mehr entfernt liegt. Und die Hinterwäldler sind nicht das Problem, sondern diejenigen, die das Recht auf Bewaffnung in ihrem Sinne mißbrauchen.