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Berechtigte Zweifel am Gutachten ,Was nun????

Frage von Sachsenengel Sachsenengel

Depression,Hörminderung,sowie minderbelastbarkeit des Bewegungsapperates ,Auf Grund meines Gesundheitzustandes erhielt ich innerhalb 2 Jahre 3Kündigungen.Mein Wille unter allen Umständen zu arbeiten war größer bis zu dem Tag als ich nicht mehr konnte.Es folgte AU ,Krankenhaus,weitere Behandlungen,Ärztlicher Dienst AA (unter 3std arbeitsfähig)Okt.-Nov.2010 Reha -4wochen ,arbeitsunfähig entlassen.Auforderung der ARGE Erwerbsminderungsrente zu stellen,AU des Weiterbehandelden Arztes mit dem Hinweis er dürfe mich nur 8 Wochen auf eine Diagnose AU-schreiben,wie vor den Kopf geschlagen und einem Zettel wo für mich in Frage kommende Fachärzte draufstanden wars das ,ich versuchte von Januar -März verzweifelt einen Termin zu bekommen erst nach Anfrage bei der KK ist mein erster Termin Ende Mai,nun kam aber der Oberknaller,erneuter Termin ärztlicher Dienst AA,das Gutachten machte mich über Nacht zum Vollzeit arbeitenten Gesunden mit dutzenden von Einschränkungen,Wortgleich wie das erste Gutachten nur das ich eben Vollzeit arbeiten kann,seither mußte ich ALG I beantragen sowie soll vorgeschlagene Stellen anehmen. Die Rente konnte ich nur unter gewissen Voraussetzungen beantragen,eine Weiterbehandlung erfolgt erst jetz wie kann ich mich dagegen wehren?? Mein Gesundheitzustand ist schlecht und den Gang zum AA kann ich nur wenn mich eine Bekannte begleitet weil ich dem ganzen nervlich nicht gewachsen bin.Was kann ich tun

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerRumpelrudi DerRumpelrudi

    Lieber Sachsenengel Du bist bisher ganz schön schlecht beraten worden. Über den Ärztlichen Dienst der AA mache Dir mal keine Sorgen. Die können nur objektiv entscheiden, aber die für Dich maßgebende subjektive Krankheit ist wichtiger. Es spielt nach einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, was der MdA diagnostiziert. Nur die reine Verfügbarkeit wurde Festgestellt und somit ein Anspruch auf ALG I. Klage bloß nicht dagegen...oder möchtest Du gern ALG II ? Das ist nämlich der Unterschied zwische ALG II und ALG I. Es spielt auch keine Rolle, wenn Du auf dem Fragebogen unter Verfügbarkeit ein objektives "Ja" ankreuzt, denn dieses Ja bedeutet nur, dass Du verfügbar bist, wenn Du subjektiv gesund bist. Der MdA hat momentan kein Gewicht, weil erst die Entscheidung der Rentenversicherung abgewartet werden muß. Die hat Vorrang und alle anderen Entscheidungen ruhen.

    Tipp: Den Facharzt hättest Du schon vor der Reha suchen sollen. Aber besser jetzt als gar nicht. Denn was Du brauchst, sind Zeugen und somit Gutachter. Der nächste Schritt könnte ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung sein.

    Kommentar von Sachsenengel Sachsenengel

    Danke für die Antwort.Der Vermittler,sagte mir das ich die Rente mit diesem Gutachten vergessen könnte,ich solle mich nicht so anstellen usw. unter Zeugen.Abgesehn davon das es mir nicht gut geht fühl ich mich so unter Druck.Ich war vor der Reha ja in Behandlung eines Facharztes,und bin auf Grund dessen das es mir so schlecht ging nach der Reha wieder in meine Heimat zurück,das allein war schon nervenaufreibend,ich mußte 3ärztliche Gutachten bringen um umziehen zu können.Bin der Arbeit wegen vor 3Jahren nach Mainz, ,seit ich krank bin eigendlich nur damit beschäftigt mich mit dem AA auseinander zu setzen.Gesund wird man dabei nicht ,ich hänge all meine Hoffnung an den Facharzt.

    Kommentar von Sachsenengel Sachsenengel

    übrigens Grad der Behinderung habe ich GdB 30 auf Hörminderung da es sich aber verschlechtert hat läuft der Antrag auf mehr. Sowie GdB20 Psychische Erkrankung

    Kommentar von DerRumpelrudi DerRumpelrudiDerRumpelrudi

    Das ist doch schon mal gut und GdB 40 ist bestimmt drin.

    Du hast die Möglichkeit auf einen Gleichstellungsantrag um Deine "Vermittlungschancen" zu steigern. Den stellst Du bei der Arbeitsagentur und dann wollen wir mal schauen, wie wertlos das "Gutachten" wirklich ist.

    Mit einem Facharzt kannst Du auch ganz dreist sein und eine gesetzliche Betreuung beim Gericht beantragen. Eine sozialrechtliche Betreuung hilft Dir gern bei den ganzen Rentengeschichten ;-) , denn, jemand der depressiv ist, kann diesen Papierkrieg einfach nicht allein.

    Spätestens dann stehen die RV mächtig unter Druck.

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    Antwort von user761 user761

    Mache ein Gegengutachten,kostet zwischen 60 und 80 Euro.Bei jeder Ablehnung des Rentenatrags Widerspruch einlegen,wenn der wieder Abgelehnt wird zum Sozialgericht gehen und Klage einreichen.Sollte die Rente da auch begelehnt werden immer wieder neuen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.Die Gutachter wenn nicht direkt beim Rentenversicherwer immer ablehnen mit der Begründung,das die von der Rentenversicherung bezahlt werden und immer im Sinne der Rentenversicherung entscheiden da die ja von denen bezahlt werden.Wenn sich der Gutachter gegen die Rentenversicherung entscheidet und dir die Rente zuspricht bekommt der Gutachter keinen Auftrag mehr von der Rentenversicherung.Ich habe so 6Jahre für meine Erwerbsminderungsrente gekämpft und habe sie seit 2007 erhalten.Kopf hoch und nicht aufgeben,immer bei jeder Ablehnung neu beantragen.Viel Glück

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    Antwort von bibi8888 bibi8888

    Hast du jemals EM- Rente beantragt? Wird mir nicht klar bei dem, was du schreibst.

    Kommentar von Sachsenengel Sachsenengel

    die EM-Rente läuft seit 12.01.2011

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Vor dem Sozialgericht Klagen, weiter Gutachten nicht zulassen. Geh zum Sozialgericht in der Rechtsantragsstelle die helfen dir beim Aufsetzen der Klage

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