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Berechtigte Reklamation gegen Online-Shop - bekomme ich nur Warenwert oder auch Porto zurück?

gefragt von duerschi am 07.07.2008 um 11:14 Uhr

Hallo ihr Wissenden,

ich habe nach einem Online-Kauf eine berechtigte Reklamation. Der Händler akzeptiert das auch - schreibt mir nun aber, dass ich nur den Warenwert von 39.90 € zurückerhalte. Ich würde damit auf den Portokosten (hin & zurück) sitzen bleiben. Ist Der Händer nicht verpflichtet, mir auch diese Kosten zu erstatten?


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Ringelkatze
beantwortet von Ringelkatze am 7. Juli 2008 11:19
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DOCH. Bei berechtigter Reklamation hat der Verkäufer alle entstandenen Kosten zu erstatten (also auch Hin- und Rücksendekosten), das ist im Fernabsatzgesetz so geregelt.

Lediglich bei Widerruf des Kaufvertrages entfällt seine Verpflichtung, die Versandkosten bei einem Warenwert von unter 40 Euro zu erstatten.


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. Juli 2008 11:18
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Normalerweise hat der Händler das in seinen Versandbedingungen stehen...

Der Händler stünde bei mir aber direkt auf der Black-List.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Juli 2008 11:15
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Bei diesem geringen Preis nicht.


Thubauville
beantwortet von Thubauville am 7. Juli 2008 11:17
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Meistend übernimmt der Verkäufer unter einem Warenwert von 50,00 oder auch mehr nicht die Kosten der Rücksendung.....


Uschke
beantwortet von Uschke am 7. Juli 2008 11:17
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Nein. Aber manche machen es aus Kullanz.





anonym
beantwortet von duerschi am 7. Juli 2008 11:26
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danke für eure infos bisher.

nur: das Fernabsatzgesetz gibt es ja nicht mehr. http://dejure.org/gesetze/FernAbsG

und im bgb habe ich nur die stellen zum widerruf gefunden. steht da auch was zur reklamation?


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 7. Juli 2008 11:34
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Was ist für Dich eine Berechtigte Reklamation?

Wenn er etwas verkehrtes geliefert hat und das richtige nicht liefern kann oder wenn er etwas defektes geliefert hat aber kein Austausch senden kann, muss er die vollen Portokosten übernehmen.

Dir darf dabei kein Nachteil entstehen.

Bei normalen Rücksendungen aufgrund eines Widerrufes muss der Verkäufer erst bei einem Warenwert von 40 Euro auch das Porto erstatten.


anonym
beantwortet von jockl am 7. Juli 2008 11:35
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JA, ein Ausschluss dieser Kosten in der AGB ist wider "Guter Sitte". Nur ist die Frage, ob sich der nervliche und zeitliche Aufwand dabei offen. Finanzieller zusätzlicher, wohl in Vorlage, ist da nicht das Problem. Ich würde die berechtigt reklamierte Ware einfach "unfrei" zurücksenden, aber ???, der shop zieht dann halt die ihm dadurch entstandenen erheblich höheren Kosten von der Rückerstattung ab und das Problem ist nach wie vor.





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