Hallo ihr Wissenden,
ich habe nach einem Online-Kauf eine berechtigte Reklamation. Der Händler akzeptiert das auch - schreibt mir nun aber, dass ich nur den Warenwert von 39.90 € zurückerhalte. Ich würde damit auf den Portokosten (hin & zurück) sitzen bleiben. Ist Der Händer nicht verpflichtet, mir auch diese Kosten zu erstatten?

DOCH. Bei berechtigter Reklamation hat der Verkäufer alle entstandenen Kosten zu erstatten (also auch Hin- und Rücksendekosten), das ist im Fernabsatzgesetz so geregelt.
Lediglich bei Widerruf des Kaufvertrages entfällt seine Verpflichtung, die Versandkosten bei einem Warenwert von unter 40 Euro zu erstatten.
Normalerweise hat der Händler das in seinen Versandbedingungen stehen...
Der Händler stünde bei mir aber direkt auf der Black-List.
Meistend übernimmt der Verkäufer unter einem Warenwert von 50,00 oder auch mehr nicht die Kosten der Rücksendung.....
danke für eure infos bisher.
nur: das Fernabsatzgesetz gibt es ja nicht mehr. http://dejure.org/gesetze/FernAbsG
und im bgb habe ich nur die stellen zum widerruf gefunden. steht da auch was zur reklamation?

Was ist für Dich eine Berechtigte Reklamation?
Wenn er etwas verkehrtes geliefert hat und das richtige nicht liefern kann oder wenn er etwas defektes geliefert hat aber kein Austausch senden kann, muss er die vollen Portokosten übernehmen.
Dir darf dabei kein Nachteil entstehen.
Bei normalen Rücksendungen aufgrund eines Widerrufes muss der Verkäufer erst bei einem Warenwert von 40 Euro auch das Porto erstatten.
JA, ein Ausschluss dieser Kosten in der AGB ist wider "Guter Sitte". Nur ist die Frage, ob sich der nervliche und zeitliche Aufwand dabei offen. Finanzieller zusätzlicher, wohl in Vorlage, ist da nicht das Problem. Ich würde die berechtigt reklamierte Ware einfach "unfrei" zurücksenden, aber ???, der shop zieht dann halt die ihm dadurch entstandenen erheblich höheren Kosten von der Rückerstattung ab und das Problem ist nach wie vor.