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Berechtigte Kündigung?

Frage von sternchen1289 sternchen1289

Hallo Ihr Lieben, folgende Situation.Ich bin Tagesmutter und betreue ein Kind.Das Elternteil muß die Betreuungskosten im voraus bezahlen.Sprich immer zum ersten eines Monats.Nun habe ich das Kind immer 2 Wochen durchgehend im Monat.Das Geld ist bis heute nicht drauf.Ich laufe ihn nur hinterher.Sein Agument: Der Antrag vom Amt ist noch nicht durch.Das ist ja wohl nicht mein Problem? Zu mal er die Hälfte der Kosten eh übernehmen muß.Nun sind wir beide ziemlich angenervt.Es führt eins zum anderen.Nun wollte ich noch einen K Sitz von ihn haben,da ich nur drei habe.Er stellt sich komplett quer.Ich rufe ihn an...Er meldet sich nicht zurück....Er will zum J Amt....All so ein Blödsinn....Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Kann ich das Betreuungsverhältnis kündigen? Das Vertrauen von ihm ist gleich Null.Oder sehe ich es falsch? Danke,für Eure Meinungen.

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Antworten (8)

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    ich würde bei so wenig vertrauen sofort kündigen...du machst dein Job (damit er seinen machen kann), dafür sollst du auch angemessen und rechtzeitig entlohnt werden! Da gibts gar nicht viel zu diskutieren!

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    Antwort von Ursula08 Ursula08

    Also ich finde, Menschen, die "fremde" Kinder betreuen, verdienen höchsten Respekt! Lass Dich nicht so behandeln und kündige das Betreuungsverhältnis. Tagesmütter sind wirklich gesucht. Mit Sicherheit findest Du auch Menschen, die Deine Leistung zu schätzen wissen!

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Entweder er zahlt den Eigenanteil (den er eh aufbringen müßte) sofort oder er braucht sein Kind nach den 14 Tagen nicht mehr bei dir abzugeben.

    Er ist mit Sicherheit auf dich genau so angewiesen wie du auf das Geld.

    Auf die schnelle fällt mir keine andere Handhabe ein. Sorry.

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    Antwort von andrea5282 andrea5282

    ich würde ihm kündigen

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    Antwort von Ayabakan Ayabakan

    Was habt Ihr denn im Tagespflege-Vertrag für Kündigungsfristen ausgemacht?

    Kommentar von sternchen1289 sternchen1289

    6 wochen zum Qualtatsende

    Kommentar von Ayabakan AyabakanAyabakan

    also meines wissens kündigst du dann auch so. ich würde mich aber direkt beim JA erkundigen, wie das bei nichtzahlung aussieht, ob das nicht ein fristloser kündigungsgrund ist... bei meiner tagesmutter war das damals alles bis ins detail festgelegt (also auch kündigung bei nichtzahlung)

    Kommentar von sternchen1289 sternchen1289

    Wir haben in beidseitigen Einverständnis den Vertrag nun aufgelöst.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Das ganze scheint mir doch recht unprofessionell! Das Kind kannst Du als Pfand leider nicht einbehalten. Ich würde die Betreuung kündigen und nur im Falle eines Hauches von Erfolgsaussicht auf die offenen Gelder klagen. Bei der Schilderung empfehle ich aber, das als Lehrgeld abzuhaken und sich künftig Auftraggeber zu sichen, die Selber über Geld für die Betreuungskosten ihrer Kinder verfügen und finanziell nicht an der Nadel des Sozialamtes hängen!

    Kommentar von sternchen1289 sternchen1289

    Das Kind sehe ich keinesfalls als Pfand.er bekommt trotz der jetzigen Situation die gleiche Aufmerksamkeit,wie vorher.Es kann ja nichts dafür.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Dann höre auf, wegem dem schnöden Mammon zu jammern!

    Kommentar von sternchen1289 sternchen1289

    Ich jammer nicht!!!!!!

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    Antwort von schildi schildi

    kündigen ,der Herr nutzt dich doch nur aus

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    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Ich würde Kündigen und mich beim AA beschweren. Schließlich verdienst du somit dein Geld. Ich würde das Kind und die Eltern auch nicht mehr aufnehmen, sprich. Den Eltern sagen, das du nicht fähig bist das Kind aufzunehmen.

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