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Berechtigt zu hohe Raumtemperatur in Wohnung zur Mietminderung?

Frage von silbermond888 silbermond888

Meine Oma wohnt in einer Dachgeschoss-Altbauwohnung und dort wird es im Sommer -dieses Jahr war das zum Glück für sie nicht zu oft- an die 30 Grad heiß, nachts hat sie dann oft noch um die 24 bis 25 Grad Raumtemperatur. Sie hat ihren Vermieter schon oft darauf aufmerksam gemacht, der unternimmt aber nichts. Kann sie eigentlich die Miete mindern, vielleicht hilft das ja, den Vermieter zu bewegen.

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Antworten (4)

  • 14
    Antwort von evistie evistie

    Wir wohnen in einer Wohnung in der dritten Etage direkt unterm Flachdach. Dieses wurde irgendwann mal "wärmeisoliert". Seither sind die Temperaturen gesunken: Von 32-35° tagsüber auf 30°, von 30-32° nachts auf 29°. Beschwerden bei der Wohnungsgenossenschaft wurden mit "Das Wärmebedürfnis der Mieter ist unterschiedlich... bla bla" beantwortet. Ich kenne tatsächlich Frostbeulen, die bei diesen Temperaturen sich erst so richtig wohl fühlen.

    Kurz und gut: da bereits eine Wärmedämmung im Rahmen der Möglichkeiten vorgenommen wurde, sehe ich bei uns keine Möglichkeit, die Miete zu mindern, um irgendwas zu erreichen. Vermutlich hat Deine Oma gar keine Nerven mehr dazu, sich mit dem Vermieter derart herumzustreiten.

    Mein Tipp: kauf ihr einen grossen Ventilator, was meinst Du, wie der erfrischt (wir haben sechs - über die ganze Wohnung verteilt!).

  • 10
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wenn deine oma schon mehrere jahre in der dachwohnung wohnt, wusste sie doch das es heiße sommer geben kann.

    warum wohnt sie denn dann noch da? hätte den winter zum umzug nutzen können.

    aufgrund dieses wissens, über die warme wohnung, ist eine mietminderung nicht zulässig.

    sie kann ja umziehen.

  • 2
    Antwort von liam22 liam22

    Wird die Wohnung im Sommer sehr heiß, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Unter Umständen ist sogar eine Kündigung begründet, dies meint der Deutsche Mieterbund in Berlin und beruft sich auf Entscheidungen von Gerichten in Hamburg und Berlin. Voraussetzung ist, dass der Vermieter nicht für einen der aktuellen Technik entsprechenden Wärmeschutz gesorgt hat. So bemängelte der Mieter einer Obergeschosswohnung in Hamburg, dass die Temperaturen in seiner Wohnung im Sommer tagsüber bei 30 Grad Celsius lagen. Nachts sollen noch mehr als 25 Grad gemessen worden sein. Das Amtsgericht hat in dem Fall einen unzureichenden Wärmeschutz angenommen und billigte den Mietern der Neubauwohnung eine Zahlungsminderung von 20 Prozent zu. Man könnte es also vorliegend mit einer Mietminderung versuchen, es ist aber nicht sicher, dass das bei deiner Oma zuständige Gericht die Minderung dann auch für zulässig halten würde.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Weltfremde Beurteilung. Ich kann nur jedem raten nie eine Eigentumswohung als Kapitalanlage zu kaufen. Mit solchen Beurteilungen wird Wohnen immer teurer.

    Kommentar von Bedburdyck BedburdyckBedburdyck

    Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung benachteiligt Vermieter immer mehr.

  • 0
    Antwort von gamerdeluxe gamerdeluxe

    Bei 25 Grad nachts könnte man ja sogar noch froh sein, in meiner Wohnung sind es bei der Hitze im Moment tagsüber 35 und nachts 32 Grad.

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