Die Wohnung wurde gemietet und für inkl. gewerbl. Zwecke erlaubt. Also wohnen und arbeiten. Nun ist das Verhalten der Mitbewohner
- 146 Wohnungen im 16-Geschosser
- die meisten Leute ziemlich verwahrlost
- viele Alkoholiker,
- Dreck wie Flaschen, Kippen, Papier, Müll im Hausflur und um das Haus herum (1x die Woche kommt eine Reinigungsfirma)
- lungern im Haus herum und trinken Alkohol und rauchen, die Abfälle bleiben im Haus liegen bis zum nächsten Reinigungstag (Hausmeister sieht auch drüber hinweg)
- täglich ab dem Abend bis in die Nacht werden Silvesterknaller auf der Fensterbank im EG gezündet von den Kindern aus diesem Haus und die Klingel gedrückt.
für die private Nutzung eine wahre Zumutung, und an eine gewerbl. Nutzung mit Kunden gar nicht zu denken ;-(.
Dass ein Leben in diesem Haus für ordentliche soziale Leute unzumutbar ist, konnte bei der Besichtigung nicht festgestellt werden, da zu dieser Zeit alles sauber und ordentlich erschien.
- Kann man hier als Mieter nicht fristlos kündigen oder mindestens zum Ende des nächsten Monats, da es eben unzumutbar ist und das Geschäft ruiniert? (gewerbl. Mitnutzung ist im Mietvertrag verankert)
- War der Vermieter nicht verpflichtet, einen auf die Umstände in diesem Haus hinzuweisen? Zumal es in der Nähe in ordentlichen Häusern die gleiche Möglichkeit mit derselben Wohnung gegeben hätte, die er zwar zum Aussuchen auch zeigte, aber nicht darauf hinwies, dass es in diesem Haus einfach optimaler gewesen wäre zu wohnen. Diese wäre aber 50,00 EUR billiger gewesen und nicht renoviert u. ohne EBK. Also wurde eben die jetzige Wohnung ausgewählt.
Macht es Sinn einen RA hinzuzuziehen oder muss man nun die letzten 3 Monate (Kündigungsfrist) die volle Miete zahlen? Beschwerden wurden schon mehrfach per E-Mail direkt an die Wohnungsbaugesellschaft geschickt.
Danke an alle für hilfreiche Antworten
Herzlichsten Dank für die super ausführliche Auskunft. Wir werden Deinen Rat befolgen. ;-)) DH