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Berechnungsrichtlinien Agentur für Arbeit

gefragt von swatman am 26.10.2008 um 16:42 Uhr

Meine Freundin ist von mir schwanger und hat bereits ein kind aus der ersten ehe. sie lebt in scheidung. ich erwarte mit ihr mein erstes eigenes kind im februar. sie hat bisher noch nie auf steuerkarte gearbeitet und ich verdiene ungefähr 1800euro. habe allerdings noch verpflichtungen (kredite) aus der zeit vor unserer beziehung. würde gern mit ihr zusammenziehen aber kann es finanziell nicht leisten da die einzigen einnahmen meiner freundin unterhalt und kindergeld (454€) sind und wir so nicht hinkommen. kann mir jemand sagen ob wir geldliche hilfe vom amt erhalten oder ob mein verdienst zu groß dafür ist? bitte um hilfe


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schildi
beantwortet von schildi am 26. Oktober 2008 16:44
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der Staat ist pleite


pippi60
beantwortet von pippi60 am 26. Oktober 2008 16:45
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Die Kredite interessieren das Amt nicht. Ihr würdet als Bedarfsgemeinschaft angesehen und würdet mit Sicherheit keine Unterstüzung bekommen!


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 26. Oktober 2008 16:45
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Ihr könnt zusammen ziehen, würdet aber kein Geld vom AA kriegen, dafür verdienst du zuviel. Also NEIN ihr bekommt nichts.


moon73
beantwortet von moon73 am 26. Oktober 2008 16:45
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Wenn das Kind da ist, bekommt ihr auch noch 300 Euro im Monat Erziehungsgeld.

Rechen doch mal aus, ob ihr Anspruch auf ergänzend ALG II hättet.

Wenn nicht, dann käme eventuell ein Kindergeldzuschlag in Frage.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 26. Oktober 2008 16:47

Hier bekommst du auch Infos über finanzielle Förderungen

http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/familienstart.html


moon73
beantwortet von moon73 am 26. Oktober 2008 16:45
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Wenn das Kind da ist, bekommt ihr auch noch 300 Euro im Monat Erziehungsgeld.

Rechen doch mal aus, ob ihr Anspruch auf ergänzend ALG II hättet.

Wenn nicht, dann käme eventuell ein Kindergeldzuschlag in Frage.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 26. Oktober 2008 16:56
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Wenn ihr zusammen zieht, wird Dein Einkommen bei Deiner Freundin mit angerechnet. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft. Das ist zu überlegen. Wenn jeder seine Wohnung hat, bekommt auch jeder sein Geld.


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