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Berechnungsgrundlage Nebenkostenabrechnung (Wohneinheiten/Nutzungsfläche)

Frage von gladius gladius

Hallo, die letzten Jahre wurde bei uns hauptsächlich nach Wohneinheiten abgerechnet. Jetzt hat die Abrechnung eine Eigentümerin übernommen die die 2.kleinste Einheit besitzt... D.h. sie will nun umstellen auf Nutzfläche.

Abgerechnet wurde bisher so: Wasser, Kanal, Heizung = nach Verbrauch

Müll= pro Person

Allg. Strom, Niederschlagswasser, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Kleinreparaturen, Rücklagen = Wohneinheiten

Sie will nun von Wohneinheiten auf Nutzfläche umstellen. Eine schriftliche Vereinbarung existiert bei uns nicht. Nach Wohneinheiten wurden seit der Umwandlung in ETW, also die letzten 10 Jahre abgerechnet.

Jetzt die Frage: Darf sie das? Bin für jeden Tipp dankbar.

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von peterefpunkt peterefpunkt

    Für die Abrechnung der Heizkosten ist die Heizkostenverordnung maßgeblich - nach der kann man einen Teil der Kosten nach Fläche und den anderen nach Verbrauch umlegen. Aber Achtung, "Fläche" ist die beheizte Wohnfläche und nicht die Eigentumsanteile! Die übrigen Kosten werden nach Anteilen umgelegt, sofern sie nicht konkret 1x je Wohneinheit anfallen, egal, wie groß diese ist (z.B. Verwalterentgeld, Kabelanschluss TV, Sonderentgeld nach §35a EStG usw.). Kaltwasserverbrauch wird nach Verbrauch abgerechnet. Warmwasserverbrauch wird zusammen mit den Heizkosten abgerechnet. Die Änderung des Abrechnungsschlüssels kann nach der Novellierung des WEG nun mit , glaube ich, einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn 75% der Eigentümer abstimmen - da schau aber noch mal ins WEG, gibt es tausendfach im Internet.

    Kommentar von gladius gladius

    Danke, aber hier geht es vordringlich um die Rücklagen und Reparaturen, Niederschlagswasser etc. wie oben aufgeführt und nicht um die Heizung. "Die übrigen Kosten werden nach Anteilen umgelegt" würde ihr ja recht geben, oder?

    Kommentar von peterefpunkt peterefpunktpeterefpunkt

    Habe ich schon verstanden, steht ab "Die übrigen Kosten...". Ich gebe der Eigentümerin, die jetzt die Verwaltung macht, recht. Es ist, nüchtern betrachtet, auch nur fair. Denn eine größere Wohneinheit muss auch eine größere Last an den sonstigen Kosten tragen (mit Ausnahme natürlich der Kosten, die identisch je Wohneinheit anfallen, egal ob 1 Zimmer oder 5 Zimmer, wie oben beschrieben). Wenn es sehr unterschiedlich große Wohneinheiten in eurer WEG gibt, dann wurde die Abrechnung in der Vergangenheit möglicherweise falsch durchgeführt - und selbst wenn alle andere Eigentümer das beibehalten wollen, könnte ein Eigentümer mit einer Klage dieses zu Fall bringen.

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    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Nein das darf sie nicht alleine. Dazu muss erst eine Eigentümerversammlung einberufen werden und dabei muss ein Beschluss darüber gefasst werden. Wie dieser Beschluss zustandekommt, ist in der Teilungerklärung niedergeschrieben.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    das stimmt nicht.

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das geht nur über einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft

    Kommentar von gladius gladius

    Danke für den Tipp. Reicht dazu eine einfache Mehrheit aus?

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    ja

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    in der Teilungserklärung steht auch wahrscheinlich nicht, das der Müll nach Personen abgerechnet werden soll, zumindest in den Standardteilungserklärungen. Für den Verwalter macht dies viel Arbeit, da die meisten Eigentümer ihre Daten nicht vonn allein mitteilen. Denen kann man immer hinterlaufen.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    du bist Eigentümer? Dann gilt die Teilungserklärung. Lies sie, sie liegt dir vor. Normalerweise steht hier als Verteilerschlüssel die Miteigentumsanteile, nicht m². Dazu braucht es keinen Beschluss, ist gesetz. Wenn ein anderer viele Jahre nach einem anderen Schlüssel verteilt hat sind diese alle falsch. Da diese falschen Abrechnungen aber beschlossen wurden und nicht angefochten, sind sie gültig.

    Also handelt der neue Verwalter richtig. DH

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Und genau nur diese Antwort ist richtig

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    dank dir

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