Hallo, die letzten Jahre wurde bei uns hauptsächlich nach Wohneinheiten abgerechnet. Jetzt hat die Abrechnung eine Eigentümerin übernommen die die 2.kleinste Einheit besitzt... D.h. sie will nun umstellen auf Nutzfläche.
Abgerechnet wurde bisher so: Wasser, Kanal, Heizung = nach Verbrauch
Müll= pro Person
Allg. Strom, Niederschlagswasser, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Kleinreparaturen, Rücklagen = Wohneinheiten
Sie will nun von Wohneinheiten auf Nutzfläche umstellen. Eine schriftliche Vereinbarung existiert bei uns nicht. Nach Wohneinheiten wurden seit der Umwandlung in ETW, also die letzten 10 Jahre abgerechnet.
Jetzt die Frage: Darf sie das? Bin für jeden Tipp dankbar.
Danke, aber hier geht es vordringlich um die Rücklagen und Reparaturen, Niederschlagswasser etc. wie oben aufgeführt und nicht um die Heizung. "Die übrigen Kosten werden nach Anteilen umgelegt" würde ihr ja recht geben, oder?
Habe ich schon verstanden, steht ab "Die übrigen Kosten...". Ich gebe der Eigentümerin, die jetzt die Verwaltung macht, recht. Es ist, nüchtern betrachtet, auch nur fair. Denn eine größere Wohneinheit muss auch eine größere Last an den sonstigen Kosten tragen (mit Ausnahme natürlich der Kosten, die identisch je Wohneinheit anfallen, egal ob 1 Zimmer oder 5 Zimmer, wie oben beschrieben). Wenn es sehr unterschiedlich große Wohneinheiten in eurer WEG gibt, dann wurde die Abrechnung in der Vergangenheit möglicherweise falsch durchgeführt - und selbst wenn alle andere Eigentümer das beibehalten wollen, könnte ein Eigentümer mit einer Klage dieses zu Fall bringen.