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Berechnungsgrundlage für Anlieger bei Straßen/Bürgersteigerneuerung aufgrund Kanal/Wassersanierung

Frage von Funcad Funcad

Für was muß ich zahlen bei Kanal/Wassersanierung mit anschließend neuer Teerdecke und gepflasterten Bürgersteigen einer alten Straße? Unser Grundstück besteht aus zwei eingetragenen Stücken (Lage ca. 200m an der Straße) einmal mit Wohngebäude ca. 600qm und einmal Landwirtschaftliche Nutzfläche mit Scheune ca. 1400qm. Laut Gemeinde müssen wir nur für die Neue Wasserleitung, den Kanalanschluß und den Bürgersteig zahlen. Berechnet werden soll die gesamte Grundstücksfläche. Nun hat mir jemand gesagt damit als Landwirtschaftlich eingetragenen Nutzflächen die an der Straße liegen nicht bei der Berechnung hinzugezogen werden dürfen. Klingt für mich verständlich da ja sonst mancher Landwirt Konkurs anmelden kann. Wer kann mir Auskunft geben ?

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