Kann ein Vermieter einen Mieter im Verbrauch schätzen, wenn an einem Heizkörper noch nicht einmal ein Ableseröhrchen vorhanden ist?
Antworten (4)
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ThunderHawkThunderHawk
Es gibt Verteilerschlüssel die z. B. nach Mieteinheiten, Wohnfläche usw. gehen können. Wie die Verteilung erfolgt steht normalerweise im Mietvertrag.
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SiilkeSiilke
Erkundige Dich beim Mieterschutzbund.Heizkosten nach Wohnfläche oder Personenzahl abzurechnen ist NICHT zuläsig.Weiß ich aus eigener Erfahrung,wir mussten aufgrund dessen einen Tei der Kosten nicht bezahlen
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Mizi59Mizi59
Das sollte auf jeden Fall bei Mietvertragsabschluss besprochen werden und im Mietvertrag festgehalten sein....
Kommentar von
flocke12flocke12 Wir hatten früher einen anderen Anbieter für die Beheizung von Gas und ein anderes System. Bisher wurde im Keller an der eigenen Uhr abgelesen und nun kommt jedes Jahr die Ablesung durch eine beauftragte Firma.
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marijo2marijo2
Üblich in diesem Fall ist die Umlage über die bewohnten Quadratmeter, wobei Balkon oder Terrasse immer noch als halbe Quadratmeter mitberechnet werden.
Vielleicht habe ich mich unglücklich hier ausgedrückt. Ich möchte aber nur wissen, ob etwas berechnet werden kann, was gar nicht vorhanden ist. Die Heizung in meiner Küche wurde in all den 23 Jahren, wo wir hier wohnen, nicht einmal angeschaltet. Das hat aber, so meine ich, nichts mit Mieteinheiten zu tun, oder?
Es wird für die Abrechnung kein Ablesegerät zwingend benötigt. Es wäre natürlich fairer wenn welche da werden und nach realen Verbrauch abgerechnet wird. Aber der Vermieter kann im Mietvertrag genauso festlegen, das die Kosten für Heizung auf die Fläche umgelegt werden. Dann zahlst Du eben Anteilig anhand der Wohnfläche, die Deine Mieteinheit die Heizkosten, egal wieviel oder wie wenig Du heizt.