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Berechnung Mietminderung

Frage von ninamaeusle ninamaeusle

Ich wohn in einer Mietwohnung und seit heut abend funktioniert die Heizung nicht mehr richtig. Die Heizkörper sind alle nur noch lauwarm. Es ist nicht das erste Mal, dass die Heizungsanlage versagt. Letztes Jahr war ich ein ganzes Wochenende bei -14°C in der kalten Bude gesessen. Da die Außendämmung auch miserabel ist, kühlt die Wohnung ratzfatz aus.

Ich will mir das nicht länger gefallen lassen und möchte die Miete kürzen. Aber wie berechnet man die Mietkürzung. In meinem Mietlexikon steht, dass ich die Miete um 50% kürzen kann, bis der Schaden behoben ist. Rechne ich quasi die Mietkosten geteilt durch die Tage im Monat und multipliziere das Ergebnis dann mit den Tagen, an denen die Heizung nicht ging ? Oder nimmt man pauschal 50% von der Miete ohne es auf die Tage runterzubrechen ?

Danke für Antworten !!

Schöne Grüße Nina

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du mußt ja erstmal dem Vermieter schriftlich eine Frist bis zur Beseitigung des Mangels setzen. Dann erst kannst Du die Miete kürzen. Schau mal bei www.anwaltonline.com, vielleicht findest Du da was.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Selbstverständlich ist eine Frist zu setzen, trotzdem ist ab Zeitpunkt der Anzeige des Mangels die Miete gemindert, da die Mietsache mangelhaft ist.

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    Antwort von serralina serralina

    Auf die Tage runterbrechen!! Aber du musst es auf jeden fall vorher anmahnen, der Vermieter muss die chance haben den schaden zu beheben.

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Mietminderungen kann man nicht wie meist von den Mindernden angenommen aus irgendeiner Tabelle ablesen oder sich dabei auf irgendwelche Urteile berufen, weil die Mietminderung abhängig ist von den Nutzereigenschaften.

    Dies alles hier zu erläutern würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen

    PS. Unsere (www.svb-reima.de) Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von biloxl biloxl

    Gib bei Google mietminderung/heizung defekt ein und Du bekommst genauste Angaben zur Kürzung.

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    Antwort von Phieby Phieby
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    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    Du mußt das auf die Tage ausrechnen.Bei so einer schlechten Heizung mußt vor Abzug den Vermieter über Dein vorhaben informieren.(Prozent-Abzug)

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    Antwort von romeo27 romeo27

    vielleicht entlüftest du die mal......

    Kommentar von ninamaeusle ninamaeusleninamaeusle

    Kann ich leider nicht, da ich keine Entlüftungsventile habe. Gestern gingen die Heizkörper ja noch. Über Nacht werden die abgesenkt, so dass ich in der Wohnung nur noch 14-16°C hatte. Außerdem ist die Heizungsanlage zu klein dimensioniert für die Anzahl der Parteien im Haus. Trotzdem Danke für den Tipp.

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    dann mach alle teelichter und kerzen an die du hast, das geht sicher nur für heute...und ist keine lösung !

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