Ich wohn in einer Mietwohnung und seit heut abend funktioniert die Heizung nicht mehr richtig. Die Heizkörper sind alle nur noch lauwarm. Es ist nicht das erste Mal, dass die Heizungsanlage versagt. Letztes Jahr war ich ein ganzes Wochenende bei -14°C in der kalten Bude gesessen. Da die Außendämmung auch miserabel ist, kühlt die Wohnung ratzfatz aus.
Ich will mir das nicht länger gefallen lassen und möchte die Miete kürzen. Aber wie berechnet man die Mietkürzung. In meinem Mietlexikon steht, dass ich die Miete um 50% kürzen kann, bis der Schaden behoben ist. Rechne ich quasi die Mietkosten geteilt durch die Tage im Monat und multipliziere das Ergebnis dann mit den Tagen, an denen die Heizung nicht ging ? Oder nimmt man pauschal 50% von der Miete ohne es auf die Tage runterzubrechen ?
Danke für Antworten !!
Schöne Grüße Nina
Selbstverständlich ist eine Frist zu setzen, trotzdem ist ab Zeitpunkt der Anzeige des Mangels die Miete gemindert, da die Mietsache mangelhaft ist.