ein kollege sagte, wenn man nur für 1 kind unterhalt zahlen muß, muß man in der düsseldorfer tabelle das nächsthöhere nettoeinkommen ansetzen, nicht das tatsächliche. stimmt das? bitte um antworten von menschen, die unterhalt zahlen oder bekommen und dies verbindlich beantworten können. vielen dank und schöne grüße
berechnung lt düsseldorfer tabelle
Antworten (3)
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0Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
EifelmenschEifelmensch
Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus.
Ist der Pflichtige nur 1 Person zum Unterhalt verpflichtet, kann 1 um eine Stufe höher berechnet werden.
Es ist eine Kann-Regelung. Wenn das unterhaltsrelevante Einkommen am unteren Ende der Einkommensstufe liegt, wird oft auch nicht gestuft.
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Grundsätzlich muss man jedoch mit einer Höherstufung rechnen.
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0Antwort von
EgolineEgoline
Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate:
Die (12)Monatseinkommen (Netto) + Weihnachtsgeld + Zulagen etc...werden addiert, die Summe dann durch 12 geteilt.
Von diesem "errechneten" Nettoeinkommen sind dann die "berufsbedingten Aufwendungen" (z.B. Fahrtkosten; max. 5% des Einkommesn) und die Aufwendungen für die Altersvorsorge (z.B. Riester) abzuziehen.
So erhält man das "unterhaltsrelevante Einkommen", nachdem dann der tatsächliche Unterhalt berechnet wird.
Dazu wird die "Düsseldorfer Tabelle" herangezogen.
Das hälftige Kindergeld (184 / 2 = 92 Euro) wird verrechnet, wenn kein "Mangelfall" entsteht.
Der Selbstbehalt (Bedarfskontrollbetrag) für den Unterhaltszahler liegt derzeit bei 900 Euro (Erwerbslose 770 Euro)
Demnächst wird eine Entscheidung zur Veränderung (Erhöhung) der Selbstbehalte durch den BGH erwartet.
Kommentar von
EifelmenschEifelmensch @ Egoline
Dem Unterhaltspflichtigen steht auch im Mangelfall das hälftige Kindergeld zu! (vor 2008 war das anders)
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Du hast noch den wohnwerten Vorteil vergessen, wenn der Pflichtige in einer eigenen Immobolie wohnt.
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0Antwort von
PanazeePanazee
Also mit der Problematik bin ich auch grade befasst. Es scheint so zu sein, dass du, wenn du nur für das Kind, nicht aber für seine Mutter Unterhalt zahlen mußt, die Aussage deines Kollegen der Wahrheit entspricht. Bin aber auch auf Antworten gespannt.
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danke für die antwort, aber es ist nicht die antwort zu meiner frage. lt düsseldorfer tabelle gibt es verschiedene stufen des nettoeinkommens. wenn ich zb 2500 verdiene, müsste ich lt aussage des kollegen aber in die spalte darüber rutschen, also als ob ich 2800 verdiene, falls ich nur für ein kind zahle
Darauf weiß ich leider auch keine Antwort
Aber auch diese Aussage aus der DT "...Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein...." ist ja ein "Kann-Bestimmung", wie auch "Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar..."
.. und leider erteilt das Jugendamt (nach eigenen Aussage bzw. Homepage..) keine Hilfestellung für Unterhaltsverpflichtete...