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berechnung lt düsseldorfer tabelle

Frage von mandalina mandalina

ein kollege sagte, wenn man nur für 1 kind unterhalt zahlen muß, muß man in der düsseldorfer tabelle das nächsthöhere nettoeinkommen ansetzen, nicht das tatsächliche. stimmt das? bitte um antworten von menschen, die unterhalt zahlen oder bekommen und dies verbindlich beantworten können. vielen dank und schöne grüße

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus.

    Ist der Pflichtige nur 1 Person zum Unterhalt verpflichtet, kann 1 um eine Stufe höher berechnet werden.

    Es ist eine Kann-Regelung. Wenn das unterhaltsrelevante Einkommen am unteren Ende der Einkommensstufe liegt, wird oft auch nicht gestuft.

    -

    Grundsätzlich muss man jedoch mit einer Höherstufung rechnen.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate:

    Die (12)Monatseinkommen (Netto) + Weihnachtsgeld + Zulagen etc...werden addiert, die Summe dann durch 12 geteilt.

    Von diesem "errechneten" Nettoeinkommen sind dann die "berufsbedingten Aufwendungen" (z.B. Fahrtkosten; max. 5% des Einkommesn) und die Aufwendungen für die Altersvorsorge (z.B. Riester) abzuziehen.

    So erhält man das "unterhaltsrelevante Einkommen", nachdem dann der tatsächliche Unterhalt berechnet wird.

    Dazu wird die "Düsseldorfer Tabelle" herangezogen.

    Das hälftige Kindergeld (184 / 2 = 92 Euro) wird verrechnet, wenn kein "Mangelfall" entsteht.

    Der Selbstbehalt (Bedarfskontrollbetrag) für den Unterhaltszahler liegt derzeit bei 900 Euro (Erwerbslose 770 Euro)

    Demnächst wird eine Entscheidung zur Veränderung (Erhöhung) der Selbstbehalte durch den BGH erwartet.

    Kommentar von mandalina mandalina

    danke für die antwort, aber es ist nicht die antwort zu meiner frage. lt düsseldorfer tabelle gibt es verschiedene stufen des nettoeinkommens. wenn ich zb 2500 verdiene, müsste ich lt aussage des kollegen aber in die spalte darüber rutschen, also als ob ich 2800 verdiene, falls ich nur für ein kind zahle

    Kommentar von Egoline EgolineEgoline

    Darauf weiß ich leider auch keine Antwort

    Aber auch diese Aussage aus der DT "...Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein...." ist ja ein "Kann-Bestimmung", wie auch "Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar..."

    .. und leider erteilt das Jugendamt (nach eigenen Aussage bzw. Homepage..) keine Hilfestellung für Unterhaltsverpflichtete...

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    @ Egoline

    Dem Unterhaltspflichtigen steht auch im Mangelfall das hälftige Kindergeld zu! (vor 2008 war das anders)

    -

    Du hast noch den wohnwerten Vorteil vergessen, wenn der Pflichtige in einer eigenen Immobolie wohnt.

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    Antwort von Panazee Panazee

    Also mit der Problematik bin ich auch grade befasst. Es scheint so zu sein, dass du, wenn du nur für das Kind, nicht aber für seine Mutter Unterhalt zahlen mußt, die Aussage deines Kollegen der Wahrheit entspricht. Bin aber auch auf Antworten gespannt.

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Weitere Informationen

  • Hamburger Abendblatt

    Wer Unterhalt zahlt, darf künftig mehr behalten

    Nullrunde für Scheidungskinder, kleine Änderungen für Ex-Gatten. Was die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 bedeutet. Ein Service von abendblatt.de

    Mit der Düsseldorfer Tabelle regeln die deutschen Familienrichter bundesweit Unterhaltsansprüche für die rund drei Millionen Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Not geratene Eltern. Das können auch pflegebedürftige Väter oder Mütter von berufstätigen Kindern sein. Im Januar gab es Grund zur Freude für die Geldempfänger – ihre Sätze stiegen um satte 13 Prozent. Jetzt können die arbeitenden Unterhaltszahler aufatmen. Die Richter billigen ihnen pro Monat 50 Euro mehr für den eigenen Lebensbedarf zu.

    Lesen Sie bitte hier weiter: Wer Unterhalt zahlt, darf künftig mehr behalten

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