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Berechnung Grunderwerbssteuer

Frage von Rosemarie56 Rosemarie56

Hallo Boys and Girls, wer weiß Bescheid?Ich möchte mir ein Grundstück kaufen. Habe jetzt vom Notar einen Entwurf vom Kaufvertrag bekommen. Frage: Muß ich die Grunderwerbssteuer auf den Gesamtpreis mit Erschließungskosten bezahlen oder werden die Erschließungskosten abgezogen? LG

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Antworten (4)

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    Antwort von reibu64 reibu64

    Hallo Meandor hat Dir das doch richtig erklärt. Du kaufst ein Flurstück und zahlst an den Verkäufer einen Kaufpreis. Wie sich der Kaufpreis zusammensetzt ist doch dem Finanzamt für die Berechnung der Grunderwerbssteuer egal. Du hast darauf auch keinen Einfluss außer auf die Höhe des Kaufpreises, über welchen Du Dich im Kaufvertrag zur Zahlung an den Verkäufer verpflichtet hast. Das Finanzamt bekommt vom Notar die Ausfertigung des Kaufvertrages mit dem Antrag zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche dieser für den Vollzug des Kaufvertrages braucht und erst bekommt, wenn Du die Grunderwerbssteuer bezahlt hast. Wenn sich also der Kaufpreis im Kaufvertrag zusammensetzt aus Grundstückspreis des unerschlossenen Flurstücks zzgl. Erschließungskosten gilt natürlich für das Finanzamt als Berechnungsgrundlage das was Du auch bezahlst. Du hättest auch mit dem Verkäufer vereinbaren können, die Erschließungskosten außerhalb des Kaufpreises im Kaufvertrag an diesen zu bezahlen. Aber Vorsicht !! Das Finanzamt hat alle Kaufverträge über Grundstücksverkäufe aus der Region und kann problemlos nachprüfen a.) ob es sich um ein erschlossenes Grundstück handelt und b.) kennt das Finanzamt auch die m² Preise der Grundstücke, da diese bei den Gutachterausschüssen des Kataster-und Vermessungsamt vorliegen ( Kaufpreissammlung ). Und ob der Verkäufer einer solchen Reglung auch zustimmen würde, ist mehr als fraglich !

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    Antwort von Meandor Meandor

    Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis im Kaufvertrag. Was der Kaufpreis alles beeinhaltet ist relativ egal, außer es werden noch Wirtschaftsgüter mitgekauft, die nicht zum Grundstück gehören.

    Da es bei Dir aber wohl ein unbebautes Grundstück ist, dürften der Kaufvertrag nur über das Grundstück gehen. Wenn da steht, der Kaufpreis beträgt 100.000 Euro, dann bemisst sich die GrESt nach 100.000 Euro. Wenn da steht zzgl. Erschliessung von 50.000 Euro, dann bemisst es sich nach 150.000 Euro.

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    Antwort von blackleather blackleather

    Das kommt doch darauf an, was du dem Verkäufer bezahlst.

    Entweder hat er die Erschließungskosten bereits verauslagt, dann will er sie mit dem Kaufpreis von dir erstattet kriegen, d.h. sie sind Teil des Kaufpreises. Entsprechend sind sie dann auch Teil der Bemessungsgrundlage für die GrESt.

    Oder der Verkäufer hat sie noch nicht bezahlt, weil das Grundstück z.B. unerschlossen ist, dann verkauft er es dir auch im unerschlossenen Zustand zu einem entsprechend niedrigeren Preis. Dementsprechend ist dann auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer niedriger.

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    Antwort von horstibaer horstibaer

    Bei uns sind es 3,5 % vom Kaufpreis !

    Kommentar von Rosemarie56 Rosemarie56

    Das mit den 3,5% weiß ich, aber das ist nicht das, was ich wissen will. Muß ich die Erschließungskosten mit in die Steuer einrechnen oder nicht?

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