Hallo,
ich benötige eure Mithilfe.
Ich möchte das Kapital aus der Riesterrente zur Immobilienfinanzierung nutzen. Dazu will ich 100% des gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
Laut letzter Wertmitteilung habe ich ein Gesamtguthaben von 9.200 Euro, zusammengesetzt aus dem Fondskapital und den Garantiekapital.
Ich habe immer den Mindesteigenbeitrag bezahlt und den max. Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro (1575 vor 2008) nicht überschritten.
Wir haben mit meiner Frau 2 Kinder. Wir haben damit neben der Grundzulage natürlich auch die Kinderzulage erhalten.
Damit ist doch das gesamte Guthaben als gefördertes Altersvorsorgevermögen zu betrachten?
Wie kann es dann sein, daß die Zulagenstelle (ZfA) nur 7200 Euro als gefördertes Altersvorsorgevermögen ermittelt? Wie wird dies überhaupt ermittelt? Ich habe das Gefühl, das sich die ZfA verrechnet hat. Ich habe im Internet bisher nicht näheres darüber gefunden.
Oder spielt hier der Sonderausgabenabzug eine Rolle?
Was passiert mit dem ungeförderten Guthaben? Wie ich gelesen habe wird dies besteuert. Wir haben die Riesterrente seit 2005. Wir dies zur Hälfte des persönlichen Steuersatzes besteuert?
Danke für die Antworten.
Meine Auflistung für 2010: Beiträge 1.630,00 € Grundzulage 154,00 € Kinderzulage 300,00 € SUMME 2.084,00 € Höchstwert 2.100 Euro
Also gefördertes Kapital für 2010: 2084 Euro
Der Höchstbetrag von 2100 Euro wird in den vergangenen 5 Jahren max. um 400 Euro in der Summe überschritten. Dann kann es doch nicht sein, daß bei Entnahme des Geldes für die Immobilienfinanzierung gleich 2000 Euro weniger gefördertes Kapital herauskommt?
Wenn ich davon ausgehe, dass beide Kinder vor 2008 geboren wurden, dann ist die staatliche Förderung für 2 Kinder 370 Euro, nämlich je Kind 185 Euro.. Sie schreiben 300 Euro. Stimmt das und was ist mit Ihrer Frau? Hat Ihre Frau einen separaten Vertrag? Die bei Wohnriester angekündigten problematischen Punkte sind, d.h. um einen Wohnriester störungsfrei abzuwickeln sollten Sie folgendes garantieren können: 1. Nicht ausziehen und nicht vermieten 2. Sich nicht scheiden lassen 3. Nicht als Angestellter in die Selbstständigkeit wechseln (die Riester-Berufsfalle wirkt auch hier) 4. Nicht sterben, dann muss der Erbe das Guthaben auf dem Wohnförderkonto versteuern 5. Das Objekt als Rentner - auch bei bezahltem Darlehen - nicht verkaufen, denn dann folgt eine Strafsteuer 6. Nicht zum Pflegefall werden, denn wer aus dem geförderten Eigenheim wieder ausziehen muss, riskiert eine hohe Strafsteuer. Wohnriester ist eine zweifelhafte Wohltat des Staates.Wie bei allen Riesterverträgen spendiert Vater Staat in der Ansparphase Zulagen und einen Steuerbonus in Form eines Sonderausgabenabzugs. Zudem bleiben die Kapitalentnahmen und Darlehenstilgungen für die eigenen vier Wände steuerfrei. Zum Bumerang kann freilich die nachgelagerte Besteuerung in der sogenannten Auszahlungsphase werde. Denn Wohnriestersparer erhalten im Alter keine regelmäßige zu versteuernde Geldrente, sondern müssen das mietfreie Wohnen in ihrer dann hoffentlich schuldenfreie Immobilie versteuern. Erst dann zeigt sich, ob sich der Wohnriestervertrag überhaupt gelohnt hat oder ob die späte Steuerlast nicht höher ist, als die effektive staatliche Förderung. In vielen Fällen bleiben den Wohnriestersparern unter dem Strich nur ein paar magere Zinsvorteile.