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Berechnung gefördertes Altersvorsorgevermögen

Frage von stepi1974 stepi1974

Hallo,

ich benötige eure Mithilfe.

Ich möchte das Kapital aus der Riesterrente zur Immobilienfinanzierung nutzen. Dazu will ich 100% des gebildeten Kapitals auszahlen lassen.

Laut letzter Wertmitteilung habe ich ein Gesamtguthaben von 9.200 Euro, zusammengesetzt aus dem Fondskapital und den Garantiekapital.

Ich habe immer den Mindesteigenbeitrag bezahlt und den max. Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro (1575 vor 2008) nicht überschritten.

Wir haben mit meiner Frau 2 Kinder. Wir haben damit neben der Grundzulage natürlich auch die Kinderzulage erhalten.

Damit ist doch das gesamte Guthaben als gefördertes Altersvorsorgevermögen zu betrachten?

Wie kann es dann sein, daß die Zulagenstelle (ZfA) nur 7200 Euro als gefördertes Altersvorsorgevermögen ermittelt? Wie wird dies überhaupt ermittelt? Ich habe das Gefühl, das sich die ZfA verrechnet hat. Ich habe im Internet bisher nicht näheres darüber gefunden.

Oder spielt hier der Sonderausgabenabzug eine Rolle?

Was passiert mit dem ungeförderten Guthaben? Wie ich gelesen habe wird dies besteuert. Wir haben die Riesterrente seit 2005. Wir dies zur Hälfte des persönlichen Steuersatzes besteuert?

Danke für die Antworten.

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Antworten (3)

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    Antwort von kritizen kritizen

    So ganz werde ich nicht aus dem Geschriebenen nicht schlau. Gehen wir mal von den 2100 Euro aus, die ja die Förderhöchstgrenze darstellen. Dann haben Sie doch effektiv nur diesen Betrag abzüglich der staatlichen Zulagen aufgewendet. Da ja die Höhe der staatlichen Zulage davon abhängt, wann die Kinder geboren wurden, sollten Sie mir mitteilen, was Sie z.B im Jahr 2011 selbst gezahlt haben und welche staatliche Förderung Sie erwarten. Nach Ihrer Schilderung habe ich den Verdacht*, dass Sie inklusive der staatlichen Förderung mehr als die 2100 Euro bezahlt haben. Übrigens die Umwandlung des Vertrages in ein Wohnriesterprodukt sehe ich sehr kritisch und unter Umständen als belastend an, aber dazu später mehr.

    Kommentar von stepi1974 stepi1974

    Meine Auflistung für 2010: Beiträge 1.630,00 € Grundzulage 154,00 € Kinderzulage 300,00 € SUMME 2.084,00 € Höchstwert 2.100 Euro

    Also gefördertes Kapital für 2010: 2084 Euro

    Der Höchstbetrag von 2100 Euro wird in den vergangenen 5 Jahren max. um 400 Euro in der Summe überschritten. Dann kann es doch nicht sein, daß bei Entnahme des Geldes für die Immobilienfinanzierung gleich 2000 Euro weniger gefördertes Kapital herauskommt?

    Kommentar von kritizen kritizen

    Wenn ich davon ausgehe, dass beide Kinder vor 2008 geboren wurden, dann ist die staatliche Förderung für 2 Kinder 370 Euro, nämlich je Kind 185 Euro.. Sie schreiben 300 Euro. Stimmt das und was ist mit Ihrer Frau? Hat Ihre Frau einen separaten Vertrag? Die bei Wohnriester angekündigten problematischen Punkte sind, d.h. um einen Wohnriester störungsfrei abzuwickeln sollten Sie folgendes garantieren können: 1. Nicht ausziehen und nicht vermieten 2. Sich nicht scheiden lassen 3. Nicht als Angestellter in die Selbstständigkeit wechseln (die Riester-Berufsfalle wirkt auch hier) 4. Nicht sterben, dann muss der Erbe das Guthaben auf dem Wohnförderkonto versteuern 5. Das Objekt als Rentner - auch bei bezahltem Darlehen - nicht verkaufen, denn dann folgt eine Strafsteuer 6. Nicht zum Pflegefall werden, denn wer aus dem geförderten Eigenheim wieder ausziehen muss, riskiert eine hohe Strafsteuer. Wohnriester ist eine zweifelhafte Wohltat des Staates.Wie bei allen Riesterverträgen spendiert Vater Staat in der Ansparphase Zulagen und einen Steuerbonus in Form eines Sonderausgabenabzugs. Zudem bleiben die Kapitalentnahmen und Darlehenstilgungen für die eigenen vier Wände steuerfrei. Zum Bumerang kann freilich die nachgelagerte Besteuerung in der sogenannten Auszahlungsphase werde. Denn Wohnriestersparer erhalten im Alter keine regelmäßige zu versteuernde Geldrente, sondern müssen das mietfreie Wohnen in ihrer dann hoffentlich schuldenfreie Immobilie versteuern. Erst dann zeigt sich, ob sich der Wohnriestervertrag überhaupt gelohnt hat oder ob die späte Steuerlast nicht höher ist, als die effektive staatliche Förderung. In vielen Fällen bleiben den Wohnriestersparern unter dem Strich nur ein paar magere Zinsvorteile.

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    Antwort von Versichfachwirt Versichfachwirt

    vielleicht sind in dem Fondsguthaben Gewinnanteile drin, die nicht als Altervorsorgevermögen angerechnet werden?

    Abgesehen davon: ich kann mir nicht vorstellen, dass die 9TEUR bei der Immobilienfinanzierung einen Vorteil bringen. Ich denke, Du wirst unflexibler, insbesondere auch unter dem Aspekt der nachgelagerten Besteuerung.

    Kommentar von stepi1974 stepi1974

    Danke fuer die Antwort. Das Geld hilft mir aber trotzdem, um einen niedrigeren Zinssatz zu erhalten.

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    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Ich habe immer den Mindesteigenbeitrag bezahlt und den max. Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro (1575 vor 2008) nicht überschritten. ..... Was passiert mit dem ungeförderten Guthaben?

    Verstehe ich nicht, was meinst Du mit "ungeförderten Guthaben"? Ich denke Du hast nie den Förderhöchstbetrag überschritten ?

    Kommentar von stepi1974 stepi1974

    danke fuer die antwort,

    Das ist das, was ich nicht verstehe: ich habe nie die foerderungshoechstgrenze nicht ueberschritten und trotzdem habe ich ungefoerdertes vorsorgevermoegen. Werden bei der berechnung des gefoerderten guthabens noch irgendwelche steuern mit eingerechnet? Irgendwo muss der abzug ja herkommen.

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Ich habe mal unsere Versicherungsbedingungen durchgeschaut, dort finde ich folgenden Passus:

    § 12 Wie können Sie gebildetes Kapital für Wohneigentum verwenden?

    (1) Sie können während der Ansparphase mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende verlangen, dass das gebildete Kapital für eine Verwendung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes in Euro ausgezahlt wird. Dies führt zu einer Verringerung bzw. zum Wegfall des gebildeten Kapitals. Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Auszahlungsbetrages ist dabei der letzte Börsentag des entsprechenden Quartals. Durch die Auszahlung reduziert sich die Beitragsgarantie anteilig. Die Höchststandssicherung nach § 10 entfällt. Im Falle einer Rückzahlung werden das gebildete Kapital und die Beitragsgarantie erhöht. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht nicht.

    Das gebildete Kapital ist die Summe aus dem vorhandenen Wert der Anteileinheiten der Versicherung und des übertragungsfähigen Werts aus Schlussüberschussanteilen, wobei § 169 Abs. 6 VVG entsprechend gilt.

    Dort steht nichts mit der Verrechnung von Steuererstattungen, ich würde definitiv nochmal bei der Gesellschaft nachfragen

    Kommentar von stepi1974 stepi1974

    Folgende Frage dazu: Was heißt, das führt zu einer Verringerung bzw. zum Wegfall des gebildeten Kapitals? Ich habe mir eine Wertmitteilung zuschicken lassen, die sich aus dem Fondsguthaben und den Garantiekapital zusammensetzt. Ich bin davon bisher ausgegangen, daß diese Wertmitteilung bei Entnahme des Geldes für das Wohneigentum ausgezahlt wird. Da nun die ZfA nur 7.200 Euro als gefördertes Guthaben angerechnet hat, hatte ich bisher angenommen, dass das restliche Guthaben von 2000 Euro als ungefördertes Kapital anscheinend versteuert ausgezahlt wird, wobei mich immer noch wundert, warum es nur 7.200 Euro sind. Schließlich hatte ich nie die Förderungshöchstgrenze überschritten (Beiträge+Zulagen immer < 2100 Euro)

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Folgende Frage dazu: Was heißt, das führt zu einer Verringerung bzw. zum Wegfall des gebildeten Kapitals?

    Ich denke mal das heißt nur das entnommene Kapital den Wert des Riesterbertrages verringert, denn Du mußt ja nicht das gesamte Kapital entnehmen.

    Ich habe beim Googln folgendes gefunden, das könnte den Sachverhalt erklären:

    Bei der Entnahme des Geldes zur Finanzierung der Immobilie aus bereits bestehenden Riester-Verträgen sind Sparer künftig flexibler. Wer einen Riester-Vertrag bereits vor dem 1.1.2008 geschlossen hat, kann das angesparte Kapital ganz oder teilweise – dann aber höchstens 75 Prozent – entnehmen und für den Kauf eines Eigenheims, einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung oder auch für die Entschuldung einer Immobilie verwenden. Die Kreditinstitute akzeptieren das Geld als Eigenkapital. Doch Vorsicht: In den Jahren 2008 und 2009 ist eine Entnahme aus Altpolicen nach wie vor nur möglich, wenn im Riester-Vertrag bereits mindestens 10 000 Euro angespart wurden.

    Kommentar von stepi1974 stepi1974

    Das ist es denke ich nicht. Im Bescheid steht drin, entweder bis zu 75% oder 100% des geförderten Altersvorsorgevermögens von den 7200 Euro kann ich entnehmen. Es heißt auch, das die 7.200 Euro förderunschädlich sind. Ich versuche gerade mit der ZfA und der Versicherung zu klären, was ich mit dem restlichen 2000 Euro machen kann. Auszahlung als förderschädliches Kapital - mit welchen Konsequenzen, Steuerabzug etc.,??? Oder Verbleibt des förderschädlichen Kapital in der Riesterrente? Leider wird man durch googeln nicht schlau, wie dieses förderunschädliche Kapital berechnet wird und was mit dem restlichen angeblichen und für mich absolut nicht nachvollziehbaren förderschädlichen Kapital (Habe doch fast nicht die förderhöchstgrenze überschritten) passiert.

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