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Berechnung Elterngeld? Gibt es Formel dafür?

gefragt von luzillchen33 am 30.07.2009 um 20:05 Uhr

Eine Freundin von mir ist schwanger und hat ein bißchen Angst vor der finanziellen Zukunft. Jetzt würde sie gerne wissen, wieviel Elterngeld sie erwarten kann. Gibt es eine Formel nach der man es berechnen kann?


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atti2812
beantwortet von atti2812 am 30. Juli 2009 20:06
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einfach mal zum jugendamt gehen und nachfragen

Kommentar von luzillchen33 am 30. Juli 2009 20:27

Was hat Elterngeld mit Jugendamt zu tun?


anonym
beantwortet von Annaberg am 30. Juli 2009 20:06
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Entweden 300 € oder Höhe Arbeitslosengeld, also 65 %.


nihilouden
beantwortet von nihilouden am 31. Juli 2009 08:28
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Eine einfache Formel gibt es nicht. Es gilt: Das Elterngeld beträgt bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen monatlich mindestens 300 Euro (Mindestbetrag) und kann bis zu einem Monatsbetrag von 1.800 Euro (Höchstbetrag) gezahlt werden.

Den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhalten auch die Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Für Eltern, die in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erwerbstätig waren, beträgt das Elterngeld 67 % des in diesem Zeitraum durchschnittlich monatlich erzielten maßgeblichen Einkommens.

Es kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich betragen, wenn die berechtigte Person während des Bezugszeitraumes nicht erwerbstätig ist und kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wird.

Elterngeld bei Einkommen unter 1.000 Euro Für Antragsteller, deren maßgebliches Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes geringer als monatlich 1.000 Euro war, wird der Prozentsatz angehoben. Für je zwei volle Euro, die das maßgebliche Erwerbseinkommen unter 1.000 Euro liegt, wird das Elterngeld von 67 % um 0,1 Prozentpunkte auf bis zu 100 % erhöht.

Beispiel:

monatliches durchschnittliches Erwerbseinkommen: 600 Euro (1.000 Euro - 600 Euro): 2 x 0,1 Prozentpunkte = 20 Prozentpunkte Prozentsatz: 67 % + 20 Prozentpunkte = 87 % Elterngeld: 522 Euro (600 × 87 %)

Der Elterngeldrechner bietet Ihnen aber die Möglichkeit, Ihr voraussichtliches Elterngeld zu berechnen: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/


anonym
beantwortet von sorty am 31. Juli 2009 18:28
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sicherlich gibt es eine formel dafür. bei google familienatlas eingeben dort steht ein elterngeldrechner. im bemessungszeitraum der monat vor beginn des mutterschutzes für 12 monate rüchwärts das einkommen, danach berechnet sich das elterngeld. nur das laufende steuerpflichtige brutto ohne sonderzuwendungen. davon werden die steuer abgezogen und die sozialabgaben und 76,67 eur werbungskostenpauschale. diese 12 beträge zusammenziehen durch 12 teilen davon 67 %. der geringverdienerbonus kann noch dazukommen. sie das einkommen immer gleich wird wie flogt gerechnet 1800 steuerbrutto 286 steuer ges. 401 sozialabgaben 77,67 macht 1036,33 davon 67 % macht 694,34 eur elterngeld, aber nur wenn immer gleiches gehalt


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