Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer aussagekräftigen Antwort wie sich der Krankengeldzuschuss errechnet bzw. warum keiner bezahlt wird. Es geht um eine Beschäftigte in TVöD EG 10; freiwillig krankenversichert und seit Mitte Juli 2011 arbeitsunfähig. In der Septemberabrechnung fand eine Rückrechnung für den Juli statt, mit 1/2 Krankengeld und einer sog. Freigrenze von 189,13 Euro; also höher als die 50,00 Euro. Die Person erhält keinen Krankengeldzuschuss; und da wird die Bruttosozialleistung mit dem Nettoeinkommen verglichen. Wo steht das mit der Bagatellgrenze und warum ist im September diese Grenze höher. Kann mir jemand weiterhelfen? Allen einen schönen Nikolaus !
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