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berechnung der pfändungsfreigrenze bei privatinsolvenz

Frage von topolinchen123 topolinchen123

Hallo,

ich bin verheirate und habe 2 kinder. mein mann hat nach langer arbeitslosigkeit jetzt wieder einen job. wir sind beide in der privatinsolvenz. sein treuhänder hat die unterhaltspflicht für beide kinder voll berücksichtigt. meine treuhänderin hat jetzt beim amtsgericht beantragt, nur noch für jeweils 1/2 kind unterhaltspflicht ig zu sein. können treunhänder unterschiedlich beantragen bzw. berücksichtigen? weiß jemand einen rat, bzw. einen tipp?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von paps1959 paps1959

    Was verdienen Sie denn Netto?

    Selbst wenn solch ein Beschluß durchgehen sollte, bleibt die Frage, ob mit dem Einkommen ihres Mannes die Unterhaltspflicht für die Kinder voll umgesetzt ist. ZU seinem Netto schreiben Sie ja auch nichts.

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie eine Aufforderung vom Gericht zur Stellungnahme haben. Der sollten Sie unbedingt nachkommen.

    Es ist davon auszugehen, dass 300,- pro Kind als Unterhaltsbedarf angemessen sind. Ziehen Sie also ca 600,- vom Netto ihres Mannes ab. Fällt er damit unter die Grenze von 989,- sollte auf jeden Fall gehandelt werden.

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