Hallo,
ich bin verheirate und habe 2 kinder. mein mann hat nach langer arbeitslosigkeit jetzt wieder einen job. wir sind beide in der privatinsolvenz. sein treuhänder hat die unterhaltspflicht für beide kinder voll berücksichtigt. meine treuhänderin hat jetzt beim amtsgericht beantragt, nur noch für jeweils 1/2 kind unterhaltspflicht ig zu sein. können treunhänder unterschiedlich beantragen bzw. berücksichtigen? weiß jemand einen rat, bzw. einen tipp?
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