Hallo zusammen, die Frage stelle ich für eine Freundin.
Sie erhält ALGII und die Miete für Unterkunft wird von der Arge übernommen,zahlt jedoch die Miete eigenständig ein. 2007 trennte sich sich von ihrem Partner und lebt seitdem alleine in einer 62,35qm Wohnung.Die Miete beträgt 528.80€ inkl. Nebenkosten.Vor kurzem erhielt sie ein Schreiben der ARGE, indem die Miete in der Höhe nicht mehr als angemessen im Sinne der Vorschriften gemäß §22Abs.1Satz 4SGBII berücksichtigt werden kann oder anerkannt werden kann.Bei einem 1 Personenhaushalt liegt der personenbezogene Mietrichtwert bei 324,30€. Für diesen Haushalt gilt eine Wohnungsgröße von 40 - 47 qm als angemessen. Der Mietrichtwert pro qmWohnfläsche in Köln liegt bei 6,90€.In dem Schreiben wir sie zu einem Wohnungwechsel aufgefordert oder die kosten für Unterkunft zu senken.Hier nun die Frage:Ist der Mietrechtwert auf die Kaltmiete oder doch auf die Gesamtmiete also alles inkl. der Mietnebenkosten wie Heizung und Wasser zu rechnen ?Wenn es sich nur um die Kaltmiete handelt,läge der Mietrichtwert der jetzigen Kaltmiete bei 5,92€ pro qm und wäre somit unter der Höchstgrenze.Würde mich freuen wenn sich sich jemand mit dieser Thematik auskennt und einen ensprechenden Hinweiß für mich hätte.Zum zweiten würde sich dann die Frage stellen ob und wie dagegen Klage erhoben oder Widerspruch ein legt werden kann.
Das die Kosten der Unterkunft dem zu Grunde liegt habe ich bereits selber erwähnt und somit hilft mir deine Antwort auch nicht weiter. Es geht hier um evtl. Gerichtsbarkeit