9

Berechnung der Bindungsdauer

Frage von Doebler Doebler

Ich arbeite in einem Industrieunternehmen und müssen laut dem Reisekostengesetz fortbildungskosten zurückverlangen, wenn ein Mitarbeiter aus unserem Unternehmen ausscheidet. Wie berechne ich hierzu die Fortbildungsdauer??: zählt jeweils nur eine einzelne Fortbildung oder werden hierzu alle Fortbildungen zusammengerechnet????

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Die Reisekostengesetzt des Bundes und der Länder betreffen nur Bundes- und Landesbeamte. Woher soll sich denn bei Euch die Rückzahlungspflicht ergeben.

    Die Berechnung der Bindungsfrist geht jeweils für jede Fortbildung gesondert, da ja ansonsten eine Rückzahlungspflicht bestehen könnte für Fortbildungen, die schon so lange zurückliegen, dass sie heute keinen Nutzen mehr bringen.

    Es empfiehlt sich, die Rückzahlungsvereinbarung einer fachmännischen Prüfung zu unterziehen, da diese bei falscher Formulierung völlig unwirksam sein könnten, beispielsweise wenn die Rückzahlungspflicht sich nicht mit jedem Monat zeitanteilig verringert.

  • 1
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Es muss dazu eine Firmenvereinbarung geben. So etwas ist meistens in den Arbeitsverträgen festgehalten.

  • 0
    Antwort von JuliWeb11 JuliWeb11

    ich würde mal beim Betriebsrat nachfragen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.