Ich arbeite in einem Industrieunternehmen und müssen laut dem Reisekostengesetz fortbildungskosten zurückverlangen, wenn ein Mitarbeiter aus unserem Unternehmen ausscheidet. Wie berechne ich hierzu die Fortbildungsdauer??: zählt jeweils nur eine einzelne Fortbildung oder werden hierzu alle Fortbildungen zusammengerechnet????
Berechnung der Bindungsdauer
Antworten (3)
-
2Antwort von
vollyhnvollyhn
Die Reisekostengesetzt des Bundes und der Länder betreffen nur Bundes- und Landesbeamte. Woher soll sich denn bei Euch die Rückzahlungspflicht ergeben.
Die Berechnung der Bindungsfrist geht jeweils für jede Fortbildung gesondert, da ja ansonsten eine Rückzahlungspflicht bestehen könnte für Fortbildungen, die schon so lange zurückliegen, dass sie heute keinen Nutzen mehr bringen.
Es empfiehlt sich, die Rückzahlungsvereinbarung einer fachmännischen Prüfung zu unterziehen, da diese bei falscher Formulierung völlig unwirksam sein könnten, beispielsweise wenn die Rückzahlungspflicht sich nicht mit jedem Monat zeitanteilig verringert.
-
1Antwort von
HerrLichHerrLich
Es muss dazu eine Firmenvereinbarung geben. So etwas ist meistens in den Arbeitsverträgen festgehalten.
-
0Antwort von
JuliWeb11 ich würde mal beim Betriebsrat nachfragen
-
Diese Frage teilen